Bundesanwalt will aus IS-Gebieten heimkehrende Frauen strafrechtlich verfolgen

Die Bundesanwaltschaft will hart gegen nach Deutschland zurückkehrende Frauen aus Gebieten des sogenannten Islamischen Staates (IS) vorgehen, selbst wenn sie nicht für die Terrormiliz gekämpft haben. "Wir sind der Meinung, dass sich auch bei diesen Frauen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation bejahen lässt", sagte Generalbundesanwalt Peter Frank der Süddeutschen Zeitung vom 15.12.2017 sowie den Sendern NDR und SWR. Entscheiden müsse dies der Bundesgerichtshof.

Vier Frauen in Bagdader Gefängnis

Im ehemaligen IS-Gebiet im Irak waren zuletzt immer mehr Frauen festgenommen worden, darunter Minderjährige. Allein vier Frauen mit deutschem Bezug sitzen in Bagdad in Haft und wurden dort inzwischen von Beamten des Bundeskriminalamts vernommen. Unter ihnen ist die 17 Jahre alte Linda W. aus Sachsen. Sie hatte sich im Sommer 2016 dem IS angeschlossen und lebte zeitweise in Syrien und im Irak.

Frauen mangels Treueschwur bislang nicht als IS-Mitglieder angesehen

Zwar ermittelt der Generalbundesanwalt gegen Linda W. und weitere Frauen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Eine Strafverfolgung bei Ausreise oder Auslieferung mussten sie aber kaum fürchten, weil sie sich nach bisheriger Meinung der Gerichte mit der bloßen Anwesenheit beim IS - anders als die Männer, die einen Treueschwur leisteten und zumeist kämpften - nicht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafbar machten. So beteuert auch Linda W., sie habe nie eine Waffe berührt und sich nur um den Haushalt sowie die Kinder anderer Frauen gekümmert.

Zugehörigkeit zum "Staatsvolk" des IS als Anknüpfungspunkt

Sicherheitsbehörden sind jedoch besorgt über heimkehrende Frauen aus IS-Gebieten. Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sagte Anfang Dezember 2017: "Frauen, die in den vergangenen Jahren in IS-Gebieten gelebt haben, sind oftmals derart radikalisiert und identifizieren sich so mit der IS-Ideologie, dass man sie mit Fug und Recht auch als Dschihadistinnen bezeichnen kann." Laut Bundesanwaltschaft soll es bereits eine terroristische Straftat sein, wenn jemand zum "Staatsvolk" des IS gehört habe, wie SZ, NDR und SWR berichten.

Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2017 (dpa).