EU-Verordnung soll Finanzierung bewaffneter Konflikte mit Mineralien eindämmen
Wie das Ministerium schreibt, ist die EU-Verordnung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von "Konfliktrohstoffen" im Juni 2017 in Kraft getreten und wird ab dem Jahr 2021 verbindlich. Bei der Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen sowie Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die EU seien künftig umfassende Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einzuhalten. Dies gelte für Importe ab einer genau festgelegten Mengenschwelle, mit der mindestens 95 Prozent der Einfuhren dieser Rohstoffe in die EU erfasst würden. Die Verordnung ziele insbesondere darauf ab, die Finanzierung von bewaffneten Auseinandersetzungen durch Erlöse aus dem Verkauf der genannten Minerale einzudämmen.
Ab 2022 erste Kontrollen
Während der Übergangsphase bis 2021 werde die BGR in Abstimmung mit dem BMWi die genauen Verfahrensschritte zur Prüfung der Unternehmen erarbeiten. Dieser Prozess sei eingebunden in einen EU-weiten Austausch der Kontrollbehörden, damit einheitliche Standards bei der Überprüfung angewendet werden. Ab dem Jahr 2022 fänden die ersten Kontrollen der Importeure statt.