Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wird nationale Kontrollbehörde für "Konfliktrohstoffe"

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als zuständige nationale Behörde benannt, die ab 2022 kontrollieren wird, ob EU-Importeure in Deutschland die erforderlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von "Konfliktrohstoffen" einhalten. Dies teilte das Ministerium am 12.12.2017 mit.

EU-Verordnung soll Finanzierung bewaffneter Konflikte mit Mineralien eindämmen

Wie das Ministerium schreibt, ist die EU-Verordnung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von "Konfliktrohstoffen" im Juni 2017 in Kraft getreten und wird ab dem Jahr 2021 verbindlich. Bei der Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen sowie Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die EU seien künftig umfassende Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einzuhalten. Dies gelte für Importe ab einer genau festgelegten Mengenschwelle, mit der mindestens 95 Prozent der Einfuhren dieser Rohstoffe in die EU erfasst würden. Die Verordnung ziele insbesondere darauf ab, die Finanzierung von bewaffneten Auseinandersetzungen durch Erlöse aus dem Verkauf der genannten Minerale einzudämmen.

Ab 2022 erste Kontrollen

Während der Übergangsphase bis 2021 werde die BGR in Abstimmung mit dem BMWi die genauen Verfahrensschritte zur Prüfung der Unternehmen erarbeiten. Dieser Prozess sei eingebunden in einen EU-weiten Austausch der Kontrollbehörden, damit einheitliche Standards bei der Überprüfung angewendet werden. Ab dem Jahr 2022 fänden die ersten Kontrollen der Importeure statt.

Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2017.