Bundesregierung will Planungen bei Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur beschleunigen

Das Bundeskabinett hat am 18.07.2018 den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es strafft die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur.

Doppelprüfungen vermeiden und Schnittstellen reduzieren

Im Kern sollen dem Gesetzentwurf zufolge Doppelprüfungen vermieden und Schnittstellen reduziert werden. Hierzu dient auch eine Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde beim Eisenbahn-Bundesamt. Zudem soll die Verkehrsentwicklungsprognose des Bundes bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur dann aktualisiert werden, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung (um mindestens 3 dbA) anzunehmen ist.

Vorläufige Genehmigungen sollen vorbereitende Maßnahmen ermöglichen

In bestimmten Fällen soll durch Erteilung einer vorläufigen Genehmigung bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen begonnen werden können. Die zuständigen Behörden sollen in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und auf dessen Kosten einen Projektmanager einsetzen können, der sie bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens unterstützt.

Planungsunterlagen sollen im Internet zu veröffentlichen sein

Der Vorhabenträger soll verpflichtet werden, ergänzend zu den geltenden Bekanntmachungsregelungen alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen. Im Bereich der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben. Die zur Begründung einer Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel müssen innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung beigebracht werden. Das Gericht hat verspätetes Vorbringen der Klägerseite unberücksichtigt zu lassen, wenn diese die Verspätung zu vertreten hat.

Redaktion beck-aktuell, 18. Juli 2018.