Opposition und Verbände mit Kritik an Teil-Lockdown
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© Armin Weigel / dpa

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf einen erneuten partiellen "Lockdown" ab dem 02.11.2020 geeinigt, der bis Ende November begrenzt sein soll. Parteien und Verbände reagierten teilweise mit Kritik. So wurde etwa erneut eine Beteiligung der Parlamente gefordert oder eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahmen angeregt.

Gezielte Beschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen

Bund und Länder wollen durch gezielt Maßnahmen einen vollständigen Lockdown des Landes verhindern. Daher ist im November der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bei insgesamt maximal zehn Personen gestattet. Gastronomiebetriebe sollen im gesamten Monat November schließen. Davon ausgenommen sein sollen nur die Lieferung und das Abholen von Speisen für den Verzehr zu Hause. Unterhaltungsveranstaltungen sollen bundesweit untersagt und Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Die Regelung betrifft auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Individualsport soll weiter möglich bleiben. Kosmetikstudios und Massagepraxen sollen ebenfalls zu machen. Dagegen sollen Schulen und Kindergärten auch im November verlässlich geöffnet bleiben. Gleiches gilt für den Groß- und Einzelhandel. Allerdings muss sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhält. Arbeitgeber sollen, wo immer möglich, Homeoffice gestatten.

Vermehrt Forderungen nach Beteiligung der Parlamente

In der SPD werden unterdessen Forderungen nach einer stärkeren Beteiligung der Parlamente bei Beschlüssen von Corona-Maßnahmen lauter. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner mahnte gegenüber dem “Spiegel“ an, “für solche Maßnahmen entsprechende Gesetze auf Bundes- und auf Länderebene einzuführen, andernfalls könnten die neu beschlossenen Maßnahmen von Gerichten gekippt werden“. Auch der Deutsche Anwaltverein fordert in einem Statement, die neuen Corona-Eindämmungsmaßnahmen auf solide legislative Füße zu stellen. Das Parlament müsse involviert werden und als gewählte Volksvertreter abstimmen, ob die angedachten Maßnahmen im Sinn der Bevölkerung seien, so der DAV.

Mützenich: Exekutive braucht weiterhin maximale Flexibilität

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hielt dem am Donnerstag im Bundestag entgegen: "Die Zeit, in der wir eine maximale Flexibilität der Exekutive benötigen, ist noch nicht vorbei". Die befristeten Maßnahmen seien dringend erforderlich und verhältnismäßig. Die weitreichende Ermächtigung der Exekutive sei von Anfang an nur auf Zeit angelegt gewesen. Der Staat müsse die erforderlichen Maßnahmen auch immer wieder überprüfen und gegebenenfalls neu justieren. Die SPD strebe bereits weitere Konkretisierungen an. Mützenich erläuterte weiter, in der SPD-Fraktion gebe es erste Überlegungen für neue rechtliche Leitplanken für den Regierungskurs in der Pandemie. So könne das Infektionsschutzgesetz präzisiert werden. Der Bundestag könne neue Zustimmungsvorbehalte erhalten. Berichtspflichten könnten dazukommen. "Im Kern wollen wir eine breitere Legitimität und Flexibilität schaffen." Bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) war zustimmendes Nicken zu sehen, als Mützenich sagte, der Gesetzgeber, also das Parlament, sei nicht alleine, aber doch unabdingbar für die Entscheidungen mitzuständig. Als beunruhigend kritisierte es Mützenich, "mit welcher Attitüde die schwierigen Entscheidungen immer wieder infrage gestellt werden". In eindringlichen Worten wies der SPD-Politiker auf eine ARD-Dokumentation über 47 Todesfälle wegen Covid-19 in einem Pflegeheim hin.

Kubicki: Rechtliche Mittel gegen Corona-Maßnahmen einlegen

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat Betroffene aufgerufen, rechtliche Mittel gegen stark einschneidende Corona-Maßnahmen einzulegen. “Ich halte die aktuellen Beschlüsse in Teilen für rechtswidrig. Wenn die Runde der Regierungschefs Maßnahmen verabredet, die bereits mehrfach von Gerichten aufgehoben wurden, wie das Beherbergungsverbot, dann ignorieren die Beteiligten bewusst die Gewaltenteilung. Ich rufe alle Betroffenen auf“, sagte Kubicki der “Rheinischen Post“.

Gastrobranche fordert schnelle und unbürokratische Entschädigung

Der Hotel- und Gastroverband Dehoga hat angesichts der erneuten Schließungen von Bars, Kneipen und Restaurants schnelle und unbürokratische Hilfen gefordert. “Es ist nun wichtig, dass diese Hilfen für alle Unternehmen in Gastronomie, Hotellerie und Cateringwirtschaft schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden“, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Zudem komme es darauf an, wie sorgfältig die Landesregierungen die am Vortag gefassten Beschlüsse der Bundesregierung und der Länderchefs umsetzen. Das müsse besser gemacht werden als die Beherbergungsverbote und Sperrstundenregelungen, die vielfach von Gerichten kassiert worden seien. Zunächst gelte es, die konkreten Entschädigungsregelungen abzuwarten.

Redaktion beck-aktuell, 29. Oktober 2020 (dpa).