Bund und EU einig über Dünge-Regeln – Ziehen die Länder mit?

Im Streit um zu viel Nitrat im Wasser haben EU-Kommission und Bundesregierung sich auf schärfere Dünge-Vorgaben für deutsche Bauern geeinigt. Endgültig abgewendet sind mögliche hohe Strafzahlungen für Deutschland damit aber noch nicht, da die Länder der Verordnung am 03.04.2020 im Bundesrat zustimmen müssen – und zuletzt gab es noch viel Kritik daran. Umwelt- und Agrarministerium machten allerdings klar, dass es wenig Spielraum für Änderungen gebe.

Bis zu 850.000 Euro Strafzahlungen pro Tag drohen

Brüssel macht seit Jahren Druck auf Deutschland, weil an vielen Messstellen die Grenzwerte für Nitrat im Wasser überschritten sind. Der Europäische Gerichtshof hat der EU bereits Recht gegeben. "Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten", teilte ein Sprecher von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) am 21.02.2020 mit. Die Kommission akzeptiere aber keine weitere Verzögerung Ohne den Beschluss in sechs Wochen sehe sie sich gezwungen ein weiteres Klageverfahren einzuleiten. Dann würden Deutschland nicht nur bis zu 850.000 Euro Strafzahlungen pro Tag drohen – das ganze fiele auch noch mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zusammen, was die Bundesregierung vermeiden will.

Vor allem landwirtschaftlich genutzte Gebiete betroffen

Vor allem in landwirtschaftlich genutzten Gebieten ist das Grundwasser in Deutschland an vielen Stellen zu stark mit Nitrat belastet. Es stammt hauptsächlich aus Dünger, etwa Gülle, denn Pflanzen brauchen Nitrat zum Wachsen. Wenn Gewässer wie Seen und Flüsse aber überdüngt sind, schadet das Pflanzen und Tieren. Aus Nitrat entstehen zudem Nitrite, und die sind gefährlich für die Gesundheit.

Deckelung der Düngung vorgesehen

Die neue Verordnung sieht zahlreiche Einschränkungen für Bauern beim Düngen vor. Unter anderem soll in sogenannten roten Gebieten mit besonders hoher Belastung 20% weniger Dünger ausgebracht werden - wie genau, bleibt aber den Landwirten überlassen. Zwischen Düngeflächen und Gewässern soll mehr Abstand bleiben und die Zeiten, in denen nicht gedüngt werden darf, sollen ausgeweitet werden. Vorgesehen ist aber auch, innerhalb der roten Gebiete genauer zu unterscheiden, wo die Grenzwerte wirklich überschritten werden.

Kritik an geplanter Neuregelung aus vielen Ländern

Umwelt- und Agrarministerium betonten, dass die neuen Regeln mit der gesamten Bundesregierung abgestimmt seien. Einen formellen Kabinettsbeschluss hatte es dazu nicht gegeben. In vielen Ländern – unter anderem Bayern – gab es zuletzt Kritik an der geplanten Verordnung. Viel Spielraum für Änderungen habe man aber nicht, sagte eine Sprecherin Klöckners. Ein Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) ergänzte, wenn die Verordnung wie nun vorgelegt verabschiedet werde, dann sei man "zuversichtlich", dass die EU-Kommission das Verfahren nicht weiterführe.

Rukwied will Rechtssicherheit und Klarheit

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, pochte auf schnelle Rechtssicherheit und Klarheit und eine differenzierte Abgrenzung der Roten Gebiete. Es wäre der "Supergau", wenn Landwirte "ungerechtfertigt immense Auflagen erfüllen müssten", weil die Verwaltungsvorschrift nicht fristgemäß umgesetzt würde. Die geplante Deckelung der Düngung bei 80% lehnt der Verband ebenso ab wie andere Details der Verordnung. Der Bundesrat müsse Erleichterungen schaffen für Betriebe, die gewässerschonend wirtschafteten, forderte Rukwied.

Trinkwasser-Versorger warnen vor Gefährdung der Trinkwasserversorgung

Die kommunalen Trinkwasser-Versorger mahnten, eine Klage werde nur abgewendet, wenn die Länder zustimmten und die Regeln umgesetzt würden. "Übermäßig aufgebrachte Düngemittel gefährden die Qualität der Trinkwasserressourcen – und damit die Trinkwasserversorgung unserer Bevölkerung, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft", sagte Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen.

Redaktion beck-aktuell, 24. Februar 2020 (dpa).