Brüssels Kampf gegen den Terror: "Darf keine Schlupfwinkel geben"

Kriminelle und Terroristen sollen es in Europa künftig deutlich schwerer haben. Die EU-Kommission präsentierte am 17.04.2018 mehrere Vorschläge, die ihren Spielraum einschränken sollen. Die Brüsseler Behörde plant unter anderem, den länderübergreifenden Zugriff auf elektronische Beweise wie E-Mails und Surfprotokolle zu vereinfachen.

EU-Staaten und Europaparlament müssen noch zustimmen

Neue Hürden sind für das Fälschen von Personalausweisen vorgesehen. Außerdem will die EU-Kommission den Zugang zu Materialien zum Bombenbau erschweren. "Es darf keine Schlupfwinkel für Straftäter und Terroristen in Europa geben, weder online noch offline", sagte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, müssen EU-Staaten und Europaparlament den Vorschlägen noch zustimmen. Ein Überblick über die Pläne:

Grenzüberschreitende elektronische Beweise

Bei mehr als der Hälfte aller Ermittlungen in der EU bedarf es grenzüberschreitender elektronischer Beweise. Kriminelle nutzen häufig Messengerprogramme oder Email-Dienste, deren Daten in einem anderen Land gespeichert werden. Um an die Informationen zu kommen, bedurfte es bislang langwieriger Verfahren, an denen mehrere Behörden beteiligt waren. Das kann bei Anfragen innerhalb der EU nach Kommissionsangaben bis zu 120 Tage dauern. Anfragen an ein Unternehmen in den USA könnten sogar zehn Monate in Anspruch nehmen. Bis dahin sind viele Daten allerdings längst gelöscht. "Während viele Straftäter die modernsten und schnellsten Technologien nutzen, müssen sich die Strafverfolgungsbehörden mit überholten, schwerfälligen Verfahren herumschlagen", sagte Justizkommissarin Vera Jourova.

Neuregelung soll Ermittlungen beschleunigen

Die neuen Regeln sollen die Ermittlungen beschleunigen. Richter und Staatsanwälte sollten die Daten künftig direkt bei den Anbietern der Dienste wie Facebook, Google oder Microsoft anfordern können. Diese müssten innerhalb von zehn Tagen – in dringenden Fällen sogar innerhalb von sechs Stunden – antworten. Außerdem sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden können, Daten nicht zu löschen, bevor einem Antrag auf Herausgabe stattgegeben wurde. Personenbezogene Daten dürften nur im Einklang mit den neuen EU-Datenschutzregeln herausgegeben werden, die Ende Mai 2018 in Kraft treten.

Besondere Bestimmungen für sensible Daten

Die Beweise können nach den Kommissionsplänen nur bei Ermittlungen angefragt werden. Sensible Daten wie Chats, Fotos oder der Standort eines Geräts dürften nur in Fällen von Internetkriminalität, in Zusammenhang mit Terrorismus oder bei schwerwiegenden Verbrechen herausgegeben werden. Dazu zählt die EU-Kommission solche Straftaten, für die es im ermittelnden Land mindestens drei Jahre Haft gibt.

Personalausweise sollen sicherer werden

Personalausweise in der EU sind alles andere als einheitlich. In manchen Staaten wie Italien sind sie noch aus Papier und können leicht gefälscht werden. Mehr als 80 Millionen EU-Bürger hätten ein Papier-Dokument, sagte Innenkommissar Dimitris Avramopoulos am 17.04.2018. Dies sei inakzeptabel.

Fingerabdrücke und Porträtfoto

Nach dem Willen der Kommission sollen künftig Fingerabdrücke und ein Porträtfoto auf dem Personalausweis gespeichert werden. Gültig soll der Personalausweis dann höchstens zehn Jahre sein. Ein EU-weit einheitliches Dokument plant Brüssel nicht. Allerdings sollen Papier-Ausweise innerhalb von zwei Jahren EU-weit abgelöst werden. Die biometrischen Daten auf dem Ausweis sollen innerhalb von fünf Jahren Standard werden.

Zugang zu Sprengstoffen soll erschwert werden

Mehrere Terroranschläge in der EU wurden mit Bomben verübt, die aus handelsüblichen Stoffen bestanden. Die EU-Kommission will einige Chemikalien, die es derzeit im freien Verkauf gibt, deshalb auf die Liste verbotener Stoffe aufnehmen. Außerdem sollen Händler verpflichtet werden, verdächtige Käufe innerhalb von 24 Stunden bei den Behörden zu melden. Personen, die Anfragen für den Export von Waffen stellen, sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig gründlicher geprüft werden.

Zugriff auf Finanzdaten

Bei schwerwiegenden Verbrechen sollen Ermittler Zugriff auf Bankdaten eines Verdächtigen haben. Zudem sollen Staaten und ihre Strafverfolgungsbehörden Finanzdaten besser austauschen können.

Redaktion beck-aktuell, 18. April 2018 (dpa).