Mitten im heiklen Brexit-Streit forciert die
EU-Kommission ein Verfahren gegen Großbritannien wegen nicht
eingetriebener Zölle in Milliardenhöhe. Die EU-Kommission setzte
London am 24.09.2018 eine neue Frist von zwei Monaten, um zu handeln.
Andernfalls droht Großbritannien eine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof.
Vorwurf: London mitverantwortlich für Milliardenschaden
Die Kommission hatte das Verfahren im März 2018 eingeleitet und eskaliert
es nun. Hintergrund sind Erkenntnisse der EU-Ermittlungsbehörde Olaf,
dass Betrüger bei Importen von Kleidung und Schuhen aus China den
Wert systematisch zu niedrig angeben und deshalb viel zu wenig Zoll
und Steuern zahlen. Haupteinfallstor soll Großbritannien sein.
Brüssel wirft London vor, den Betrug trotz mehrfacher Warnungen nicht
gestoppt zu haben. Dem EU-Haushalt soll von November 2011 bis
Dezember 2017 ein Schaden von 2,7 Milliarden Euro abzüglich
Vollzugskosten entstanden sein.
Zudem Verstoß gegen EU-Vorgaben zur Mehrwertsteuererhebung vorgeworfen
Darüber hinaus soll das Vereinigte
Königreich gegen EU-Vorgaben zur Mehrwertsteuererhebung verstoßen
haben. Für den finanziellen Schaden soll die britische Regierung
gerade stehen.
Die neue Breitseite aus Brüssel kommt nach Tagen aufgeregter Debatten
über den Stillstand bei den Verhandlungen über den für 2019
angekündigten britischen EU-Austritt.
EU lehnt besondere Zollpartnerschaft mit Großbritannien ab
Teil der britischen Vorschläge
zu den künftigen Beziehungen zur EU ist eine besondere
Zollpartnerschaft, bei der Großbritannien EU-Zölle eintreiben und
nach Brüssel weiterleiten soll. Die EU lehnt dies ab, offiziell mit
der Begründung, man könne die Zollverwaltung nicht an einen – künftigen – Drittstaat auslagern.
Redaktion beck-aktuell, 24. September 2018 (dpa).