Britischer Generalstaatsanwalt: Bedenken an Brexit-Deal bleiben bestehen

Die von Premierministerin Theresa May erreichten Änderungen am Brexit-Abkommen räumen die Bedenken des britischen Generalstaatsanwalts Geoffrey Cox nicht aus. Das geht aus seinem Gutachten hervor, das am 12.03.2019 in London veröffentlicht wurde. Großbritannien hat laut Cox weiterhin keine rechtlichen Mittel, um die als Backstop bezeichnete Garantieklausel für eine offene Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland zu kündigen. Das Risiko, auf Dauer in einer Zollunion mit der EU gefangen zu bleiben, sei aber durch die Nachbesserungen reduziert.

Erneute Parlamentsabstimmung über Vertragspaket zum EU-Austritt steht bevor

Für May sind das keine guten Nachrichten. Sie hofft, die am 11.03.2019 erreichten Zugeständnisse der EU könnten ihr bei der nun anstehenden erneuten Abstimmung im Parlament eine Mehrheit für ihr Abkommen bringen. Planmäßig will sich Großbritannien am 29.03.2019 von der EU trennen. Die Abgeordneten im Unterhaus sollen am 12.03.2019 voraussichtlich ab 20.00 Uhr MEZ ein zweites Mal über das mit Brüssel ausgehandelte Vertragspaket zum EU-Austritt des Landes abstimmen. Bei einem ersten Versuch war May krachend gescheitert.

Juncker: Es wird keine dritte Chance geben

EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker appellierte abermals an das britische Unterhaus, dem nachgebesserten Brexit-Deal nun zuzustimmen. “Ich habe es gestern Nacht schon gesagt: Das war eine zweite Chance, aber es wird keine dritte Chance geben“, sagte Juncker in einer Debatte des Europaparlaments. Der deutsche Europa-Staatsminister Michael Roth appellierte an das Unterhaus, den Kompromiss nun mitzutragen. “Es muss jetzt auch mal Schluss sein mit den Spielchen“, sagte der SPD-Politiker bei einem EU-Treffen in Bukarest. Roth bezeichnete die neue Vereinbarung als “sehr weitreichende Verdeutlichung dessen, was wir schon längst verhandelt haben“. Die für die EU zentralen Punkte blieben erhalten.

Redaktion beck-aktuell, 12. März 2019 (dpa).