Brexit: EU und Großbritannien einigen sich auf überarbeitetes Austrittsabkommen

Die Europäische Kommission und die britische Regierung haben sich auf ein überarbeitetes Abkommen zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union geeinigt. Dies erklärte EU-Chefunterhändler Michel Barnier am 17.10.2019 vor Journalisten in Brüssel. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker betonte gegenüber der Presse: “Wir haben einen Deal, der eine Verlängerung unnötig macht. Er bringt Sicherheit, wo der Brexit Unsicherheit bringt.“ Das Abkommen soll einen geordneten Brexit zum 31.10.2019 sicherstellen und muss nun von beiden Seiten ratifiziert werden.

Harte Grenze zwischen Irland und Nordirland wird vermieden

Das überarbeitete Protokoll zu Irland und Nordirland stellt sicher, dass eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland vermieden wird. Die Errungenschaften des Karfreitagsabkommens sollen so geschützt, die im Jahr 1998 festgelegten Rechte und die Nord-Süd-Zusammenarbeit auf der irischen Insel nicht eingeschränkt werden. Vereinbart wurde, dass die Waren und Güter betreffenden EU-Regeln in Nordirland weiterhin Anwendung finden. Sämtliche damit zusammenhängenden Verfahren werden demnach an den Zugangspunkten (points of entry) zu Nordirland abgewickelt, nicht zwischen Irland und Nordirland. Die britischen Behörden werden für die Durchsetzung des EU-Zollkodex in Nordirland zuständig sein.

Nordirland verbleibt gleichzeitig in Zollgebiet mit dem Vereinigten Königreich

Zugleich verbleibt Nordirland aber in einem gemeinsamen Zollgebiet mit dem restlichen Vereinigten Königreich und kann somit auch Teil der künftigen Handelspolitik des Vereinigten Königreichs sein. Die britischen Behörden können britische Zölle auf Waren aus Drittländern anwenden, solange diese nicht Gefahr laufen, in den EU-Binnenmarkt zu gelangen. Für Waren, die in den Binnenmarkt gelangen können, werden die britischen Behörden die EU-Zölle anwenden. Auch im Bereich der Mehrwertsteuer haben sich die Verhandlungsparteien geeinigt.

Anwendung des Protokolls zu Irland und Nordirland nach festgeschriebener Übergangsfrist

Das Protokoll zu Irland und Nordirland soll nach der im Austrittsabkommen festgeschriebenen Übergangsfrist von zwei Jahren Anwendung finden. Es soll entsprechend der heutigen Einigung später nicht durch andere Regelungen ersetzt werden. Um aber die langfristige demokratische Unterstützung für die Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften in Nordirland sicherzustellen, kann das nordirische Parlament vier Jahre nach Inkrafttreten des Protokolls darüber abstimmen und sich mit einfacher Mehrheit dafür oder dagegen aussprechen, die Regeln weiter anzuwenden.

Klarstellung: Künftig kein einheitliches Zollgebiet

Mit Blick auf die künftigen Beziehungen habe die Regierung von Boris Johnson in den Verhandlungen ihre Entscheidung für ein künftiges Freihandelsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich deutlich gemacht, erklärte Michel Barnier. Jeder Hinweis auf andere Optionen, insbesondere die Möglichkeit, ein einheitliches Zollgebiet zu schaffen, sei deshalb aus der Politischen Erklärung gestrichen worden.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2019.