BRAK und DAV fordern angemessene Anpassung der Anwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsvergütung bedarf dringend einer angemessenen Anpassung. Dieser Auffassung sind die Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer. Sie übergaben dazu am 16.04.2018 einen gemeinsamen Forderungskatalog an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley (SPD). Er beinhaltet eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen und einer moderaten linearen Anpassung der Gebührentabellen. Orientierungsmaßstab müsse die allgemeine Lohnentwicklung der vergangenen Jahre sein, so die beiden Präsidenten.

BRAK: Lineare Anhebung der Gebührensätze dringend notwendig

Seit der letzten Gebührenerhöhung 2013 seien allein die Tariflöhne um insgesamt 13% gestiegen. “Eine lineare Anhebung der Gebührensätze der Vergütungstabellen ist dringend notwendig, um die Rechtsanwaltskanzleien an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Sie müssen schließlich auch die gestiegenen Kosten für Mitarbeiter, Mieten, Energie und vieles mehr tragen“, machte BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer deutlich. Nur bei einer entsprechenden Anpassung könne das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auch weiter die wirtschaftliche Grundlage für die anwaltliche Tätigkeit sein.

DAV: Rechtsanwaltsvergütung muss sich an allgemeiner Tariflohnentwicklung orientieren

“Wir brauchen eine Orientierung der Rechtsanwaltsvergütung an der allgemeinen Tariflohnentwicklung“, hob Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident, hervor. Sie müsse sich an der jährlichen Entwicklung von 2,6% zuletzt orientieren. Bei Verfahren mit mehreren Terminen und einer längeren Dauer seien auch strukturelle Verbesserungen wie die Anpassung der Zusatzgebühr erforderlich. "Wir brauchen eine bessere Kompensation der anwaltlichen Arbeit“, forderte Schellenberg.

Gebühren sollen im Abstand von vier bis fünf Jahren angepasst werden

Einig sind sich die Organisationen, dass die Gerichtsgebühren nicht weiter steigen müssen. Der Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger dürfe nicht durch überzogene Verfahrenskosten gefährdet werden. Das Vorhalten einer leistungsfähigen Justiz sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und müsse sich daher nicht komplett selbst finanzieren. “Wir brauchen die Anhebung, um gerade auch im ländlichen Bereich den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein auskömmliches Einkommen zu sichern und damit den Zugang zum Recht zu gewährleisten“, hob Schellenberg hervor. Zukünftig müsse gewährleistet werden, dass eine regelmäßige Gebührenanpassung in überschaubaren Zeitabständen erfolge. “Angemessen wäre dabei ein Zeitraum von vier bis fünf Jahren“, so Schäfer.

Redaktion beck-aktuell, 17. April 2018.