Angebot der Kommission aus Sicht eines deutschen Zivilrechtlers toxisch
Als kritische Punkte nannte Biesenbach unter anderem das fehlende Mindestquorum, den Verzicht auf einen verbindlichen Opt-In-Mechanismus und die Anforderungen an die "Qualifizierung" der klagebefugten Einrichtungen. Das Angebot der Kommission könne man aus Sicht eines deutschen Zivilrechtlers daher als toxisch bezeichnen.
Jour-Schröder: Komplexes Thema
Alexandra Jour-Schröder, stellvertretene Generaldirektorin Justiz und Verbraucher, verteidigte den Vorschlag. Die Ausgestaltung der Verbandsklagen stelle ein sehr komplexes Thema dar. "Dies darf aber nicht dazu führen, dass wir das Thema nicht anfassen und auf die lange Bank schieben", sagte Jour-Schröder.
Schulze-Althoff fordert mehr Schutzmechanismen
Lydia Schulze-Althoff, Syndikusrechtsanwältin bei der Bayer AG, sieht den Vorschlag eher kritisch. Die Sammelklagen in den USA machen ihrer Auffassung nach durchaus Sinn. Dort stünden aber vor allem die finanziellen Interessen Dritter im Vordergrund. "Wir brauchen deshalb mehr Schutzmechanismen."
Wessels moniert fehlende Vereinheitlichung
Wessels sieht Probleme in der fehlenden Vereinheitlichung. Nach dem Vorschlag bleibe es den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, ob sie bei Schadensersatzklagen eine sogenannte Opt-In-Lösung fordern, bei der jeweils ein Mandat einzelner Verbraucher notwendig ist. Er fordert, dass die Kommission selbst eine Entscheidung trifft und sich festlegt. "Man muss die Betroffenen identifizieren können. Nur so lassen sich Missbrauch und Forum Shopping effektiv verhindern. Ohne Opt-In schütze ich nicht mehr den Verbraucher, sondern ein vermeintliches Allgemeininteresse, das sich nicht mehr konkretisieren lässt." Er bedauert auch die fehlende Klagebefugnis von Rechtsanwälten. Der Vorschlag gehe nicht weit genug. Neben den qualifizierten Einrichtungen müsse auch der Anwaltschaft eine aktivere Rolle zugestanden werden.