BRAK: Anwaltszahlen 2018 nur geringfügig gestiegen

Zum Stichtag 01.01.2019 hatten die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 166.375 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies nur einen geringen Zuwachs von 0,31%. Weiter gestiegen ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft: von 34,77% im Vorjahr auf nunmehr 35,13%. Dies teilte die Bundesrechtsanwaltskammer mit. Sie nimmt dabei Bezug auf ihre aktuelle Mitgliederstatistik.

Frauenanteil vor allem bei Syndici hoch

Im Vergleich zum Vorjahr ergebe sich erneut eine deutliche Verringerung der Einzelzulassungen als Rechtsanwalt zugunsten der Syndikus-Zulassungen. Zum 01.01.2019 habe es 14.013 Syndikusrechtsanwälte und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung (2018: 12.126), 2.864 Syndikusrechtsanwälte (2018: 1.982) sowie 148.227 Rechtsanwälte (2018: 150.548) gegeben. Der Frauenanteil liege bei den Syndici deutlich höher als bei den Rechtsanwälten mit Einzelzulassung (33,93%) und sei im Vergleich zu 2018 weiter angestiegen. So seien 43,73% der doppelt Zugelassenen und sogar 55,06 % der reinen Syndikusrechtsanwälte weiblich.

Deutlich mehr Rechtsanwalts-GmbHs

Deutliche Zuwächse gab es laut BRAK bei den Rechtsanwalts-GmbHs (947, 2018: 884). Die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften habe 4.945 betragen (2018: 4.797), davon 2.216 mit beschränkter Berufshaftung (2018: 1.983); ferner seien 134 LL.P zugelassen (Vorjahr: 145).

Rund 27% der Anwälte haben Fachanwaltstitel

Auch die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften habe weiter zugenommen. Sie betrage nunmehr 56.305 (Vorjahr: 55.274). Der Anteil der Fachanwälte an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte betrage 27,16%. Dabei seien 24,62% aller zugelassenen Rechtsanwältinnen auch Fachanwältinnen.

Fachanwaltschaften Arbeitsrecht und Familienrecht besonders beliebt

Beliebteste Fachanwaltschaft bleibe die für Arbeitsrecht (10.760). Dieser folge die Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.455), die mit 58,06% nach wie vor den höchsten Frauenanteil verzeichne.

Redaktion beck-aktuell, 3. Juni 2019.