Frauenanteil vor allem bei Syndici hoch
Im Vergleich zum Vorjahr ergebe sich erneut eine deutliche Verringerung der Einzelzulassungen als Rechtsanwalt zugunsten der Syndikus-Zulassungen. Zum 01.01.2019 habe es 14.013 Syndikusrechtsanwälte und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung (2018: 12.126), 2.864 Syndikusrechtsanwälte (2018: 1.982) sowie 148.227 Rechtsanwälte (2018: 150.548) gegeben. Der Frauenanteil liege bei den Syndici deutlich höher als bei den Rechtsanwälten mit Einzelzulassung (33,93%) und sei im Vergleich zu 2018 weiter angestiegen. So seien 43,73% der doppelt Zugelassenen und sogar 55,06 % der reinen Syndikusrechtsanwälte weiblich.
Deutlich mehr Rechtsanwalts-GmbHs
Deutliche Zuwächse gab es laut BRAK bei den Rechtsanwalts-GmbHs (947, 2018: 884). Die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften habe 4.945 betragen (2018: 4.797), davon 2.216 mit beschränkter Berufshaftung (2018: 1.983); ferner seien 134 LL.P zugelassen (Vorjahr: 145).
Rund 27% der Anwälte haben Fachanwaltstitel
Auch die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften habe weiter zugenommen. Sie betrage nunmehr 56.305 (Vorjahr: 55.274). Der Anteil der Fachanwälte an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte betrage 27,16%. Dabei seien 24,62% aller zugelassenen Rechtsanwältinnen auch Fachanwältinnen.
Fachanwaltschaften Arbeitsrecht und Familienrecht besonders beliebt
Beliebteste Fachanwaltschaft bleibe die für Arbeitsrecht (10.760). Dieser folge die Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.455), die mit 58,06% nach wie vor den höchsten Frauenanteil verzeichne.