BNetzA schiebt Ping-Anrufen Riegel vor

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Dies teilte die BNetzA am 04.12.2017 mit. Damit sollen teure Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Calls provoziert werden, verhindert werden.

Anordnung bis Mitte Januar 2018 für 22 Länder umzusetzen

Laut BNetzA müssen die adressierten Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter die Anordnung bis spätestens zum 15.01.2018 für 22 Länder umsetzen. "Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher", erklärte BNetzA-Präsident Jochen Homann.

Ping-Calls sollen teure Rückrufe provozieren

Wie die BNetzA erläutert, handelt es sich bei Ping-Calls um Lockanrufe. Das Handy klingle nur kurz, danach lege der Anrufer auf. Ziel der Anrufe sei es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren. Im Display erscheine in den aktuellen Fällen eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln könnte. Rufe man die Nummer zurück, erreiche man häufig Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosteten.

Internationale Vorwahlen werden mit Ortsvorwahlen verwechselt

Die betroffenen Mobilfunkkunden gingen davon aus, dass sie einen Anruf von einer deutschen Ortsnetzrufnummer erhalten haben und rufen zurück. So lasse sich die Vorwahl beispielweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln. Das gleiche gelte für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnerten.

Beschwerdehoch im Oktober und November 2017

Allein im Oktober 2017 seien etwa 30.000 Beschwerden bei der Behörde eingegangen. Im November 2017 seien bereits über 20.000 neue Beschwerden zu Ping-Anrufen hinzugekommen. Seit Beginn des Jahres bis einschließlich September 2017 seien es über 15.000 Beschwerden gewesen.

Betroffene Ländervorwahlen

Die Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung für folgende Ländervorwahlen umsetzen: Burundi (00257); Tschad (00235); Serbien (00381); Seychellen (00248);Tunesien (00216); Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224); Sudan (00249); Marokko (00212); Tansania (00255); Benin (00229); Mali (00223); Uganda (00256); Madagaskar (00261); Albanien (00355); Bosnien-Herzegowina (00387); Somalia (00252); Liberia (00231); Malediven (00960); Jemen (00967); Mazedonien (00389); Sierra Leone (00232); Global Mobile Satellite System (00881).

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2017.