BNetzA: Mobilfunkanbieter müssen über MVNO-Zugang verhandeln

Mobile virtuelle Netzbetreiber (MVNO) können sich auf die Dienstanbieterregelung in den Zuteilungsbescheiden im Zusammenhang mit der Frequenzauktion 2019 berufen. Mobilfunkanbieter sind demnach verpflichtet, auch mit diesen Unternehmen mit der Intention eines Vertragsschlusses über einen MVNO-Zugang zu verhandeln, wie die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahren entschieden hat.

Umfassender Gestaltungsspielraum für innovative Dienste

Durch die Entscheidung werde das Angebot innovativer Dienste gefördert und den Verhandlungspartnern ein umfassender Gestaltungsspielraum für die Verhandlungen der nachgefragten Leistung gegeben, heißt es in der Mitteilung der Regulierungsbehörde. In einem Streitbeilegungsverfahren hatte das französische Mobilfunkunternehmen Transatel die Bundesnetzagentur angerufen. Transatel beabsichtigt, in Deutschland Dienste mit Transatel-SIM-Karten anzubieten. Transatel betreibt in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, ein virtuelles Mobilfunknetz und bietet weltweit Mobilfunk-Dienste in den Bereichen Maschine zu Maschine (M2M) und Internet der Dinge (IoT) an.

Redaktion beck-aktuell, 19. Oktober 2021.