Missbrauchsgefahr bei Papierurkunden
Bis heute werden notarielle Vollmachten und gerichtliche Erbscheine ausschließlich in Papierform ausgestellt. Verlören sie ihre Gültigkeit, müsse die Papierurkunde zurückerlangt oder notfalls durch eine gerichtlich bewilligte öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklärt werden. Dieser Prozess nehme nicht selten mehrere Wochen in Anspruch, in denen die Vollmachten und Erbscheine weiterhin im Umlauf seien. "In dieser Zeit besteht eine gewisse Missbrauchsgefahr", erklärt Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer. Zudem würden die Urkunden häufig verloren oder lägen bei wichtigen Terminen nicht vor, so Bormann weiter.
Rechtssicherheit durch digitales Register
Mit wissenschaftlicher Unterstützung durch das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (Projektgruppe Wirtschaftsinformatik) haben die Beteiligten daher in wenigen Monaten einen Prototyp für ein digitales Gültigkeitsregister entwickelt. Wichtige Urkunden könnten damit auf dem Smartphone gespeichert und in Sekundenschnelle geprüft und bei Bedarf auch gesperrt werden, so Bormann. Das Register schaffe Rechtssicherheit, ob eine elektronische Urkunde weiterhin gültig ist.