BKartA untersucht Aufteilung der Fernsehrechte zur Champions League zwischen Sky und DAZN

Das Bundeskartellamt untersucht in einem Verwaltungsverfahren, ob die Kooperation der Unternehmen Sky Deutschland und Perform (mit dem Streamingdienst DAZN) zur Ausstrahlung der Champions League in Deutschland kartellrechtskonform ist. Es besteht die Besorgnis, dass die Kooperation mit dem führenden Pay-TV-Anbieter zu Wettbewerbsbeschränkungen führt.

Rechte zur Ausstrahlung sämtlicher CL-Spiele bei Sky und DAZN

Sky hat bei der von der UEFA im Jahr 2017 durchgeführten Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte für den Zeitraum 2018-2021 die Rechte zur Ausstrahlung sämtlicher Spiele erworben. Im Anschluss haben Sky und DAZN die Ausstrahlungsrechte unter sich aufgeteilt. Seit der laufenden Saison 2018/2019 wird die Champions League daher nur noch bei Sky und DAZN ausgestrahlt. Sky ist der führende Anbieter von Pay-TV in Deutschland und unterliegt daher unter Umständen besonderen kartellrechtlichen Beschränkungen bei der Kooperation mit Wettbewerbern. Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und Perform könnte zu einer weiteren Absicherung der Marktposition von Sky beitragen, befürchtet das Kartellamt.

Spiele der Königsklasse nicht mehr frei empfangbar

Darüber hinaus sind bestimmte Spiele auch deutscher Vereine jetzt nur noch über den Verbreitungsweg Internet (OTT) zu sehen. Im frei empfangbaren Fernsehen sind gar keine Spiele der Champions League mehr zu sehen. Auch insofern kommt eine durch die Kooperation bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung in Betracht. Das Bundeskartellamt wird nun zunächst den Sachverhalt ermitteln. Dazu werden Sky und DAZN sowie weitere Marktteilnehmer mit Blick auf den genauen Verlauf der Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte befragt.

Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2018.