BKartA billigt Vermarktungsmodell der DFL für Bundesligaspiele 2021/22

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt zur Beachtung umfangreicher Kriterien bei der Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2021/22 verpflichtet. Um kartellrechtliche Bedenken der Behörde auszuräumen, hatte die DFL verschiedene Selbstverpflichtungen, insbesondere ein sogenanntes Alleinerwerbsverbot, vorgelegt. Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben vom 20.03.2020 die Selbstverpflichtungen nun für rechtsverbindlich erklärt.

Zentrale Medienrechts-Vermarktung durch DFL wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung

Die zentrale Vermarktung der Medienrechte an den einzelnen Bundesligaspielen durch die DFL stellt laut BKartA grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar. Nach deutschem und europäischem Kartellrecht kann eine solche Vereinbarung aber vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn damit bestimmte Vorteile einhergehen, für die eine solche Wettbewerbsbeschränkung unerlässlich ist.

Zentralvermarktung bringt zahlreiche Vorteile für Verbraucher

In Deutschland – wie auch in anderen nationalen Ligen und auf internationaler Ebene – sei anerkannt, so das BKartA, dass die Zentralvermarktung durch einen zentralen Verband zahlreiche Vorteile für den Verbraucher mit sich bringe und deshalb unter bestimmten Voraussetzungen kartellrechtlich akzeptiert werden könne. Ein Vorteil sei zum Beispiel die vereinfachte Organisation des Spielbetriebes der Ligen sowie die Ermöglichung qualitativ hochwertiger ligabezogener Produkte wie der Bundesligakonferenz und zeitnahe Highlight-Berichterstattung.

Fußballspiele sollen von mehr als einem Anbieter übertragen werden

Das Bundeskartellamt fordert – wie auch schon bei der vergangenen Rechteausschreibung –, dass nicht ein Anbieter die Rechte an allen Spielen exklusiv erwerben darf. Damit soll der Wettbewerb zwischen verschiedenen Fernseh- und Streaminganbietern ermöglicht werden. Es soll im Ergebnis mehr als einen Anbieter geben, der Fußballspiele überträgt.

Nicht unbedingt mehrere Abonnements nötig

Diese Vorgabe hat laut BKartA aber nicht automatisch zur Folge, dass der Zuschauer mehr als ein Abonnement benötigt, um alle Spiele sehen zu können. Es gibt – und gab auch bereits bei der vergangenen Rechteausschreibung – verschiedene Möglichkeiten, wie die DFL den kartellrechtlichen Anforderungen des Amtes nachkommen kann, ohne dass der Zuschauer auf verschiedene Abos angewiesen ist, wenn er alle Spiele live sehen möchte.

DFL will vier Rechtepakete für Live-Spiele anbieten

Nach dem von der DFL für die Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25 vorgeschlagenen Vermarktungsmodell sollen die Übertragungsrechte im Rahmen einer Auktion für Live-Spiele in vier Paketen (Samstagnachmittag, Samstagabend, Freitag/Sonntag sowie Samstagskonferenz) vergeben werden. Diese Pakete umfassen jeweils alle Übertragungswege (Satellit, Kabel, Internet).

Kartellbehörde pocht auf Alleinerwerbsverbot

Dabei ist es dem Kartellamt zufolge nicht möglich, dass ein Erwerber alle vier Rechtepakete exklusiv erwirbt (Alleinerwerbsverbot). Im Rahmen dieser Vorgabe sind verschiedene Ausschreibungsergebnisse möglich, die sich aus den konkreten Geboten der teilnehmenden Bieter ergeben können. So kann die DFL einzelne Rechtepakete an unterschiedliche Erwerber vergeben, wenn von diesen entsprechende Gebote abgegeben werden. Es ist aber auch möglich, dass die DFL einem einzelnen Erwerber alle vier Rechtepakete für alle Übertragungswege zuschlägt. In diesem Fall wird die DFL zwei der vier Pakete co-exklusiv für ein reines Internetangebot an einen Zweiterwerber vergeben.

Mehr Freiraum bei Ausgestaltung der Live-Übertragung

Das Bundeskartellamt hat auch darauf Wert gelegt, dass die konkrete Ausgestaltung, der Ablauf und die Zuschlagsregeln der Auktion wichtige wettbewerbliche Elemente enthalten. Zu begrüßen sei auch, dass den Erwerbern von Übertragungsrechten für Live-Spiele künftig mehr Freiraum bei der Ausgestaltung der Live-Übertragung eingeräumt werde, so die Kartellbehörde.

Monopol bringt Nachteile für Zuschauer

"Für uns war wichtig, dass nicht ein Bieter allein alle Live-Rechte exklusiv erwerben kann, der dann als Monopolist dem Zuschauer gegenübersteht", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Ein einziger mit exklusiven Rechten ausgestatteter Anbieter hätte nämlich kaum Anreize, die Qualität der Berichterstattung zu verbessern, die Preise stabil zu halten und das Innovationspotenzial insbesondere des Internets auszuschöpfen", so Mundt abschließend.

Redaktion beck-aktuell, 25. März 2020.