Verurteilung wegen rechtsradikaler Übergriffe beim Dresdener Stadtfest rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von zwei Rechtsradikalen wegen Übergriffen auf Ausländer beim Dresdener Stadtfest bestätigt. Das Landgericht Dresden hatte gegen beide mehrjährige Freiheitsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, so der BGH.

Rechtsradikale "Bürgerwehr" attackierte Ausländer

Nach den Urteilsfeststellungen des LG überfielen die Angeklagten aus rechtsradikaler Gesinnung heraus mit etwa 20 gleichdenkenden Mittätern in der Nacht vom 20. auf den 21.08.2016 zielgerichtet zwei Gruppen friedlicher Ausländer auf dem Dresdener Stadtfest. Sie wollten in Art einer "Bürgerwehr" Gewalt gegen Geflüchtete ausüben. Die Überfallenen erlitten teils schwere, potentiell lebensgefährliche Verletzungen und leiden teilweise heute noch unter den Tatfolgen. Der BGH verwarf die Revisionen der Angeklagten gegen das LG-Urteil.

BGH, Beschluss vom 11.05.2022 - 5 StR 56/22

Redaktion beck-aktuell, 20. Mai 2022.