BGH bestätigt lebenslange Haft für drei Altenpfleger aus Lambrecht

Mit jetzt bekannt gewordenem Beschluss vom 05.09.2019 hat der Bundesgerichtshof die Verurteilungen der drei ehemaligen Altenpfleger aus Lambrecht weitestgehend bestätigt. Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hatte die Angeklagten wegen Mordes in einem beziehungsweise zwei Fällen, Beihilfe zum Mord sowie einer Vielzahl weiterer Straftaten (Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Diebstahl und andere) jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und festgestellt, dass ihre Schuld besonders schwer wiegt. Alle ausgeurteilten Straftaten wurden von den Angeklagten im Zusammenhang mit ihrer altenpflegerischen Tätigkeit in einem Seniorenheim in Lambrecht begangen (Az.: 4 StR 611/18).

Urteil in einigen Randpunkten korrigiert

Der Vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der Angeklagten das Urteil in einigen Randpunkten korrigiert. Die Verurteilungen wegen der Tötungsdelikte hatten jedoch jeweils Bestand. Nach den hierzu getroffenen Feststellungen hatten zwei der Angeklagten gemeinsam eine Heimbewohnerin getötet, indem sie ihr eine Überdosis Insulin verabreichten und sie später mit einem Kissen erstickten. Der dritte Angeklagte bestärkte sie in ihrem Vorhaben und leistete dadurch Beihilfe. Eine zweite Heimbewohnerin wurde von zwei der Angeklagten durch Insulininjektionen getötet. Da sich das erstinstanzliche Urteil insoweit als rechtsfehlerfrei erwiesen hat, ist es bei allen drei Angeklagten bei den vom LG verhängten lebenslangen Freiheitsstrafen und der Feststellung der besonderen Schuldschwere verblieben. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

BGH, Beschluss vom 05.09.2019 - 4 StR 611/18

Redaktion beck-aktuell, 21. Oktober 2019.