Vater führt Schädigung auf unzureichende Erste-Hilfe-Maßnahmen zurück
Der damals 18-jährige Gymnasiast erlitt irreversible Hirnschäden wegen mangelnder Sauerstoffversorgung. Er ist heute zu 100% schwerbehindert. "Das hätte so nicht sein müssen, wenn entsprechend Hilfe geleistet worden wäre. Keiner hat ihm geholfen", sagte sein Vater mit Tränen in den Augen am Rande der BGH-Verhandlung.
Land Hessen auf hohe Entschädigung verklagt
Sein heute 24-jähriger Sohn hat das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Er fordert mindestens 500.000 Euro Schmerzensgeld, gut 100.000 Euro für die Erstattung materieller Schäden, eine monatliche Mehrbedarfsrente von etwa 3.000 Euro sowie die Feststellung, dass Hessen auch für künftige Kosten aufkommen soll.
Klage in Vorinstanzen erfolglos
In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Es sei nicht sicher, ob mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe sich kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten. Dagegen richtet sich die Revision vor dem BGH.