BGH urteilt in zwei Wochen über Lehrer-Pflicht zu Erster Hilfe

Der Bundesgerichtshof wird am 04.04.2019 über die Pflicht von Lehrern zur Ersten Hilfe im Unterricht entscheiden. Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelte am 21.03.2019 in Karlsruhe einen sechs Jahre zurückliegenden Fall aus Wiesbaden (Az.: III ZR 35/18). Ein Schüler war im Januar 2013 beim Aufwärmen im Schulsport plötzlich zusammengebrochen und bewusstlos geworden.

Vater führt Schädigung auf unzureichende Erste-Hilfe-Maßnahmen zurück

Der damals 18-jährige Gymnasiast erlitt irreversible Hirnschäden wegen mangelnder Sauerstoffversorgung. Er ist heute zu 100% schwerbehindert. "Das hätte so nicht sein müssen, wenn entsprechend Hilfe geleistet worden wäre. Keiner hat ihm geholfen", sagte sein Vater mit Tränen in den Augen am Rande der BGH-Verhandlung.

Land Hessen auf hohe Entschädigung verklagt

Sein heute 24-jähriger Sohn hat das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Er fordert mindestens 500.000 Euro Schmerzensgeld, gut 100.000 Euro für die Erstattung materieller Schäden, eine monatliche Mehrbedarfsrente von etwa 3.000 Euro sowie die Feststellung, dass Hessen auch für künftige Kosten aufkommen soll.

Klage in Vorinstanzen erfolglos

In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Es sei nicht sicher, ob mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe sich kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten. Dagegen richtet sich die Revision vor dem BGH.

Redaktion beck-aktuell, 21. März 2019 (dpa).