Verurteilung wegen heimtückischen Mordes
Die Schwurgerichtskammer hatte den 47-jährigen Mann und seine zehn Jahre jüngere Freundin im Februar 2020 wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Nach Überzeugung der Richter sollen sie gemeinsam den ehemaligen Lebensgefährten der Frau in Dammfleth in einen Hinterhalt gelockt und erschossen haben. Die Frau befand sich seit Ende 2019 auf freiem Fuß. Nach der Urteilsverkündung wurde sie wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet.
Dreiecksverhältnis auf Reiterhof
Die beiden Angeklagten hatten sich rund 20 Jahre zuvor im Hamburger Rotlicht-Milieu kennengelernt. 2016 begannen sie nach Überzeugung des Gerichts ein "heimliches Verhältnis". 2017 folgte der Einzug des Angeklagten auf dem Reiterhof in Dammfleth. Dort lebte die Frau gemeinsam mit ihren beiden Töchtern und deren Vater. Offenbar gefiel dem 47-Jährigen das heimliche Dreiecksverhältnis nicht. Denn im April 2017 schlug er der Frau und ihrer damals 14 Jahre alten Tochter vor, den 42-jährigen Nebenbuhler gewaltsam zu beseitigen.
Mutter und Tochter lockten Opfer in Hinterhalt
"Morgen bringen wir meinen Vater um", teilte die 14-Jährige laut Gericht ihrem damals 16 Jahre alten Freund per WhatsApp mit. Tatsächlich lockten Mutter und Tochter den ahnungslosen Mann am 21.04.2017 in das Kinderzimmer der 14-Jährigen. Dort habe der Hauptangeklagte hinter einem Kleiderschrank gewartet. Er habe sich von hinten an das Opfer herangeschlichen und ihm zwei Kugeln in den Kopf geschossen.