BGH: Urteil wegen zweifacher Kindstötung durch Unterlassen rechtskräftig

Eine Frau, die ihre Neugeborenen nach der Geburt unversorgt gelassen hat, muss acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 03.08.2017 die Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen in zwei Fällen bestätigt und die Revision der Angeklagten gegen das zuvor ergangene Urteil des Landesgerichts Erfurt verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Az.: 2 StR 265/17).

Drogensüchtige Mutter versorgte ihre Kinder nicht

Nach den vom LG getroffenen Feststellungen gebar die Angeklagte, die auch während der Schwangerschaft "Crack" konsumiert hatte, in den Jahren 2014 und 2015 alleine zwei Kinder, ohne dass sie vor der Geburt irgendwelche Vorbereitungsmaßnahmen getroffen hatte. Sie ließ die Neugeborenen nach der Geburt unversorgt, weshalb die Säuglinge jeweils nach kurzer Überlebenszeit starben. Ihre Leichen wurden im Januar 2016 abseits eines Wirtschaftswegs zwischen Müll aufgefunden. Der Zweite Strafsenat des BGH hat die Revision durch Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen.

BGH, Beschluss vom 03.08.2017 - 2 StR 265/17

Redaktion beck-aktuell, 10. August 2017.