Urteil wegen Mordes an Stewardess rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Hannover bestätigt, das einen Stalker wegen Mordes an einer 23-jährigen Stewardess zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Er hat die Revision des Mannes verworfen. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.

Angeklagter stalkte Stewardess zunächst

Der Angeklagte hatte sich in die elf Jahre jüngere Geschädigte verliebt, wurde von dieser jedoch zurückgewiesen. Dies empfand er als Kränkung und begann heimlich, die Geschädigte und deren soziales Umfeld intensiv zu überwachen, unter anderem durch Verwendung von GPS-Trackern. Ferner verbreitete der Angeklagte anonym über soziale Medien die junge Frau beleidigende Inhalte und stellte ihr unerkannt in anderer Weise erheblich nach.

Stewardess in ihrer eigenen Wohnung getötet

Als die Geschädigte und ihre Mitbewohnerin im Januar 2020 außer Hauses waren, drang der Angeklagte nachts in deren Wohnung ein und hielt sich dort für mehrere Stunden verborgen. Als die Geschädigte am nächsten Tag in die Wohnung zurückkehrte, wo sie sich allein wähnte, tötete der Angeklagte sie im Verlauf eines überraschenden Angriffs durch zwei wuchtige Messerstiche in den Hals, um sie für seine Ablehnung zu bestrafen.

Heimtückische Tötung aus niedrigen Beweggründen

Der 6. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen. Weder die tatsächliche oder rechtliche Würdigung der Tat als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangener Mord noch die Rechtsfolgenentscheidung des LG Hannover wiesen Rechtsfehler auf. 

BGH, Beschluss vom 06.10.2021 - 6 StR 432/21

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2021.