BGH: Thomas Koch neuer Vorsitzender im Ersten Zivilsenat

Der Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Thomas Koch zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Ihm wurde der Vorsitz im Ersten Zivilsenat übertragen, wie die BGH-Pressestelle am 25.07.2018 mitteilte.

Erste Karrierestationen: Höherer Justizdienst im Ministerium und Richter

Der 56-jährige Thomas Koch trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und im Anschluss an eine mehrjährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Angestellter an der Universität Mainz Mitte 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft Mainz, der Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz, dem Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz und dem Landgericht Mainz wurde er dort im Januar 1996 zum Richter am Landgericht ernannt. Von Januar 1999 bis Dezember 2001 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend wechselte er an das Oberlandesgericht Koblenz, wo im Februar 2002 seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht erfolgte.

Seit 2006 BGH-Richter

Im August 2006 wurde Thomas Koch zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Zunächst bis Ende Oktober 2007 dem Achten Zivilsenat zugewiesen, ist er seit November 2007 Mitglied des vornehmlich für das Urheber-, Verlags- und Designrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, die Schiedsverfahren sowie das Transportrecht zuständigen Ersten Zivilsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Juli 2014 war. Seit Januar 2012 gehörte Koch darüber hinaus dem Dienstgericht des Bundes an, zunächst als Vertreter der ständigen Beisitzer, seit September 2014 als nicht ständiger Beisitzer. Seit Januar 2015 ist er Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs. Ferner hat ihm die Universität zu Köln im November 2014 die Bezeichnung Honorarprofessor verliehen.

Redaktion beck-aktuell, 26. Juli 2018.