BGH-Richter Henning Radtke wechselt an das Bundesverfassungsgericht

Der Bundespräsident hat am 16.07.2018 den Richter am Bundesgerichtshof Henning Radtke zum neuen Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt, wie der Bundesgerichtshof mitteilte. Der 56-jährige Jurist war zuletzt Mitglied des Ersten BGH-Strafsenats, dem im Wesentlichen neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen in Spezialzuständigkeit die Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen sowie in Militärstrafsachen zugewiesen sind. Seit Januar 2014 gehörte er zugleich dem Senat für Notarsachen an.

Uni-Professor und Richter

Henning Radtke war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung unter anderem als Akademischer Rat, wissenschaftlicher Assistent und Oberassistent am Juristischen Seminar der Universität Göttingen tätig. 1997 erfolgte seine Habilitation an der Universität Göttingen mit der Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht. An der Universität des Saarlandes hatte er von 1999 bis 2002 eine Professur (C3) für Strafrecht, Strafprozessrecht und Nebengebiete inne; von April 2000 bis März 2002 war er zugleich Prodekan der Abteilung Rechtswissenschaften der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität und von Januar 2000 bis Juli 2002 außerdem im zweiten Hauptamt als Richter am Saarländischen Oberlandesgericht tätig. Von August 2002 bis September 2005 war Henning Radtke Inhaber der Professur (C4) für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Marburg. In der Zeit von Oktober 2003 bis September 2004 war er Studiendekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Marburg und von Oktober 2004 bis September 2005 Dekan des Fachbereichs. Seit Oktober 2005 war er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht an der Universität Hannover. Daneben gehörte er seit Januar 2008 im zweiten Hauptamt als Richter am Oberlandesgericht dem Oberlandesgericht Celle an. Seit Juli 2012 war er an das Landgericht Hannover abgeordnet und dort Beisitzer in einer Schwurgerichtskammer.

Seit 2012 BGH-Richter

Im Oktober 2012 wurde Henning Radtke zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither war er Mitglied des Ersten Strafsenats, dem im Wesentlichen neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen in Spezialzuständigkeit die Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen sowie in Militärstrafsachen zugewiesen sind. Seit Januar 2014 gehörte er zugleich dem Senat für Notarsachen an. Radtke war zudem Mitglied in der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz im Juli 2014 einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens, die am 13.10.2015 ihren Abschlussbericht übergeben hat.

Redaktion beck-aktuell, 17. Juli 2018.