Kläger werfen Wirtschaftsprüfer Mitschuld vor
4.500 Anleger der "Göttinger-Gruppe" hatten über eine Jenaer Anwaltskanzlei Schadensersatzklagen beim Landgericht Göttingen gegen Wirtschaftsprüfergesellschaften eingereicht. Die Kläger vertraten die Ansicht, die Wirtschaftsprüfer treffe eine Mitschuld, indem sie das gescheiterte Anlagesystem unterstützt hätten. Das LG hat bereits Tausende Klagen abgewiesen.
OLG: Etwaige Ansprüche verjährt
Dagegen haben die Anleger in bislang rund 500 Fällen Berufung eingelegt. In allen dazu ergangenen Entscheidungen bestätigte das OLG Braunschweig die Auffassung des LG Göttingen, dass etwaige Schadensersatzansprüche der Anleger verjährt seien. Dass die Anleger jeweils vor ihren Klagen eine Gütestelle angerufen hätten, habe den Ablauf der Verjährung nicht verhindert. Denn die Anleger hätten in ihren Anträgen an die Gütestelle die Größenordnung der geltend gemachten Ansprüche nicht ausreichend mitgeteilt. Dies sei aber erforderlich, um den Lauf der Verjährungsfrist zu aufzuhalten.
15 Anleger legten Nichtzulassungsbeschwerde ein
Gegen die Entscheidungen des OLG haben 15 Anleger eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die ersten Beschwerden habe der Bundesgerichtshof nun zurückgewiesen, so das OLG.