BGH: Mehrere "Securenta"-Anlegerklagen gegen Wirtschaftsprüfer endgültig gescheitert

Mehrere Anleger der insolventen "Göttinger-Gruppe" ("Securenta") sind mit ihren Schadensersatzklagen gegen Wirtschaftsprüfergesellschaften endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Braunschweig mit Beschlüssen vom 30.07.2019 (Az.: VI ZR 438/17) und vom 06.08.2019 (Az.: VI ZR 447/17, VI ZR 49/18) bestätigt, wie das OLG am 22.08.2019 mitteilte. Das OLG hatte etwaige Ansprüche der Anleger verjährt gesehen.

Kläger werfen Wirtschaftsprüfer Mitschuld vor

4.500 Anleger der "Göttinger-Gruppe" hatten über eine Jenaer Anwaltskanzlei Schadensersatzklagen beim Landgericht Göttingen gegen Wirtschaftsprüfergesellschaften eingereicht. Die Kläger vertraten die Ansicht, die Wirtschaftsprüfer treffe eine Mitschuld, indem sie das gescheiterte Anlagesystem unterstützt hätten. Das LG hat bereits Tausende Klagen abgewiesen.

OLG: Etwaige Ansprüche verjährt

Dagegen haben die Anleger in bislang rund 500 Fällen Berufung eingelegt. In allen dazu ergangenen Entscheidungen bestätigte das OLG Braunschweig die Auffassung des LG Göttingen, dass etwaige Schadensersatzansprüche der Anleger verjährt seien. Dass die Anleger jeweils vor ihren Klagen eine Gütestelle angerufen hätten, habe den Ablauf der Verjährung nicht verhindert. Denn die Anleger hätten in ihren Anträgen an die Gütestelle die Größenordnung der geltend gemachten Ansprüche nicht ausreichend mitgeteilt. Dies sei aber erforderlich, um den Lauf der Verjährungsfrist zu aufzuhalten.

15 Anleger legten Nichtzulassungsbeschwerde ein

Gegen die Entscheidungen des OLG haben 15 Anleger eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die ersten Beschwerden habe der Bundesgerichtshof nun zurückgewiesen, so das OLG. 

BGH, Beschluss vom 30.07.2019 - VI ZR 438/17

Redaktion beck-aktuell, 23. August 2019.