BGH: Mängel im Urteil – Zweiter Prozess gegen Krebsmittel-Verkäufer nötig

Einem Geschäftsmann, der im großen Stil nicht zugelassene Krebsmittel an Patienten und Therapeuten verkauft haben soll, muss zum zweiten Mal der Prozess gemacht werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Mann zu vier Jahren Haft verurteilt, aber der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil nun vollständig auf. Grund dafür sei, dass aus der Entscheidung nicht hervorgehe, ob und wie sich der Angeklagte zu den Vorwürfen geäußert habe. Der Beschluss des BGH wurde am 02.04.2020 in Karlsruhe veröffentlicht (Az.: 1 StR 518/19, BeckRS 2020, 4819).

Angebliches Heilmittel bei Krebs im Endstadium

Dem angeklagten Heilpraktiker und Volkswirt wird vorgeworfen, über seine Firma im mittelfränkischen Altdorf und auf Zypern die umstrittenen Substanzen "Rerum" und "Rerum blue" als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben zu haben. Die mindestens knapp 10.000 Fläschchen soll er für weniger als sieben Euro pro Stück gekauft und für durchschnittlich 300 Euro weiterverkauft haben. Die Mittel ohne medizinischen Nutzen waren in erster Linie als Heilmittel bei Krebs im Endstadium ausgewiesen.

Einziehung des Gewinns von rund 4,5 Millionen Euro angeordnet

Das Landgericht hatte die Einziehung des erzielten Gewinns von rund 4,5 Millionen Euro angeordnet. Auch darüber muss nun eine andere Strafkammer des Gerichts neu verhandeln und entscheiden. Die Ehefrau des Geschäftsmanns ist in einem eigenen Prozess angeklagt, der vor Weihnachten begonnen hatte.

BGH, Urteil vom 02.04.2020 - 1 StR 518/19

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2020 (dpa).