BGH hebt Brandstifter-Urteil gegen Neonazi auf

Der Prozess gegen einen wegen Brandstiftung verurteilten Brandenburger Neonazi muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen den Brandstifter und damaligen NPD-Lokalpolitiker Maik Schneider mit Beschluss vom 06.03.2018 auf (Az.: 3 StR 559/17). Der BGH veröffentlichte die Entscheidung am 21.06.2018, zuvor hatte die "Märkische Allgemeine" berichtet. Laut einem Urteil des Landgerichts Potsdam sollen Schneider und ein Komplize im August 2015 eine als Asylbewerberunterkunft vorgesehene Turnhalle in Nauen in Brand gesteckt haben. Schneider war in erster Instanz zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden (BeckRS 2017, 101442).

Unparteilichkeit eines Schöffen zweifelhaft

Nun muss sich das Landgericht Potsdam mit dem Fall neu befassen. Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass ein Schöffe in dem Prozess Äußerungen von Schneider zu seiner Tat als "Quatsch" bezeichnet hatte. Dieser Ausspruch habe, anders als vom Landgericht entschieden, Misstrauen von Schneider in die Unparteilichkeit des Schöffen gerechtfertigt, so das oberste Strafgericht.

BGH, Beschluss vom 06.03.2018 - 3 StR 559/17

Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2018 (dpa).