Dauerhafte psychiatrische Unterbringung im "Jenaer Hammermordfall" rechtskräftig

Die unbefristete psychiatrische Unterbringung eines vietnamesischen Studenten, der einen chinesischen Kommilitonen mit Hammerschlägen tötete, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.07.2020 die Revisionen der Nebenkläger verworfen.

Vietnamesischer Student tötete Chinesen mit Hammerschlägen und zerstückelte die Leiche

Der Beschuldigte, ein zur Tatzeit 23-jähriger vietnamesischer Student, lockte einen 25-jährigen chinesischen Kommilitonen im August 2018 unter einem Vorwand in seine Unterkunft in einem Jenaer Studentenwohnheim und tötete ihn mit mehreren Hammerschlägen gegen den Schädel. Danach zerteilte er den Leichnam und legte einzelne Leichenteile an verschiedenen Orten im Jenaer Stadtgebiet ab. Im Anschluss stellte er sich der Polizei.

LG ordnete aufgrund Schuldunfähigkeit psychiatrische Unterbringung an

Zum Tatzeitpunkt befand sich der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie in schuldunfähigem Zustand. Das Landgericht ordnete ausschließlich die unbefristete Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Nebenkläger, die Eltern des Getöteten, wandten sich mit Verfahrensbeanstandungen und der Sachrüge gegen die Annahme der Schuldunfähigkeit und erstrebten eine Verurteilung wegen Mordes. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr ihre Revisionen als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 StR 446/19

Redaktion beck-aktuell, 4. August 2020.