BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes aus Habgier an einer Verwandten

Die Verurteilung einer Frau wegen Mordes aus Habgier an einer Verwandten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten durch Beschluss vom 15.11.2017 als unbegründet verworfen. Das Landgericht Limburg an der Lahn hatte die Frau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt (Az.: 2 StR 261/17).

Nach Tötung 2.900 Euro erbeutet

Nach den Feststellungen des LG begab sich die Angeklagte, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befand, am Vormittag des 11.04.2016 zur Wohnung der 85-jährigen Geschädigten in Limburg. Die Angeklagte, die mit dem Tatopfer weitläufig verwandt war, griff die körperlich stark eingeschränkte Geschädigte an, stieß sie zu Boden und würgte sie. Anschließend trat sie auf die bewusstlose Geschädigte ein. Danach ergriff sie ein Stuhlkissen und drückte dieses auf das Gesicht der Geschädigten. Als sie sicher war, dass die Geschädigte verstorben war, durchsuchte sie die Wohnung und erbeutete 2.900 Euro.

BGH, Beschluss vom 15.11.2017 - 2 StR 261/17

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2017.