BGH: Beschwerde unbegründet
Die Beschwerde sei unbegründet, entschied nun der BGH. Gegen die Angeklagte bestehe weiterhin dringender Tatverdacht. Sie habe sich "mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland" strafbar gemacht. "Die Haftgründe der Fluchtgefahr und Schwerkriminalität bestehen fort." Die Frau aus Lohne in Niedersachsen ist unter anderem wegen Mordes an einem fünfjährigen jesidischen Sklavenmädchen angeklagt. Sie soll sich im Irak der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und tatenlos dabei zugesehen haben, wie das Kind verdurstete.
Verteidiger: Verfahren dauert zu lang
Die Verteidiger hatten in ihrem Antrag argumentiert, das Verfahren dauere zu lang und durch die Haft werde in Grundrechte eingegriffen. Der Prozess unter anderem auch wegen Kriegsverbrechen war am 09.04.2019 gestartet und sollte ursprünglich am 30.09.2019 zu Ende gehen. Inzwischen hat das Gericht allerdings schon mehrfach mit weiteren Prozesstagen nachterminiert. Derzeit ist der letzte Verhandlungstag für den 15.05.2020 geplant. Dann dauert der Prozess länger als ein Jahr.