Mehrere hundert Privatanleger um Millionen betrogen
Nach durchgeführter Beweisaufnahme mit der Vernehmung von mehr als 300 Zeugen stand für das LG fest, dass die Täter über ein Geflecht verschiedener Firmen insgesamt 272 private Anleger betrogen haben, wobei ein Gesamtschaden von etwa 10,5 Millionen Euro entstanden sei. Dabei gingen die Angeklagten nach den Feststellungen des LG so vor, dass sie Teile von Solarparks an die Anleger veräußerten und diese Module anschließend von den Anlegern gegen einen garantierten Pachtzins (zurück-)pachteten.
Anlageform als besonders sicher angepriesen
Dabei seien die Anleger in zweifacher Hinsicht getäuscht worden, erläutert das Gericht. Zum einen sei der garantierte Pachtzins über die zu erzielende Einspeisevergütung von vornherein nicht zu erwirtschaften gewesen. Zum anderen seien ab einem bestimmten Zeitpunkt Anlagenteile veräußert worden, die tatsächlich gar nicht existent gewesen seien. Auch sei es zur mehrfachen Veräußerung bestehender Anlageteile gekommen. Den Anlegern sei von den Beteiligten suggeriert worden, in eine besonders sichere Anlage ("Safe-Invest“) zu investieren, da sie durch den Kauf von Solaranlagenmodulen (Mit-)Eigentümer dieser Anlagen würden und daher kein Insolvenzrisiko bestehe.
BGH sieht keine Rechtsfehler
Der BGH entschied auf die Revisionen der Angeklagten, dass das Urteil des LG keine Rechtsfehler aufweist. Das Strafverfahren ist damit nunmehr abgeschlossen.