BGH bestätigt LG-Urteil wegen Anlagebetruges mit Solaranlagen

Das wegen bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an Solarparks ergangene Urteil des Landgerichts Osnabrück ist rechtskräftig. Das LG hatte die drei Haupttäter am 19.05.2018 zu Gesamtfreiheitsstrafen von acht beziehungsweise zehn Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre auf Bewährung (Az.: 2 KLs 1/14). Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Revisionen der Angeklagten verworfen (Az.: 3 StR 171/17).

Mehrere hundert Privatanleger um Millionen betrogen

Nach durchgeführter Beweisaufnahme mit der Vernehmung von mehr als 300 Zeugen stand für das LG fest, dass die Täter über ein Geflecht verschiedener Firmen insgesamt 272 private Anleger betrogen haben, wobei ein Gesamtschaden von etwa 10,5 Millionen Euro entstanden sei. Dabei gingen die Angeklagten nach den Feststellungen des LG so vor, dass sie Teile von Solarparks an die Anleger veräußerten und diese Module anschließend von den Anlegern gegen einen garantierten Pachtzins (zurück-)pachteten.

Anlageform als besonders sicher angepriesen

Dabei seien die Anleger in zweifacher Hinsicht getäuscht worden, erläutert das Gericht. Zum einen sei der garantierte Pachtzins über die zu erzielende Einspeisevergütung von vornherein nicht zu erwirtschaften gewesen. Zum anderen seien ab einem bestimmten Zeitpunkt Anlagenteile veräußert worden, die tatsächlich gar nicht existent gewesen seien. Auch sei es zur mehrfachen Veräußerung bestehender Anlageteile gekommen. Den Anlegern sei von den Beteiligten suggeriert worden, in eine besonders sichere Anlage ("Safe-Invest“) zu investieren, da sie durch den Kauf von Solaranlagenmodulen (Mit-)Eigentümer dieser Anlagen würden und daher kein Insolvenzrisiko bestehe.

BGH sieht keine Rechtsfehler

Der BGH entschied auf die Revisionen der Angeklagten, dass das Urteil des LG keine Rechtsfehler aufweist. Das Strafverfahren ist damit nunmehr abgeschlossen.

BGH - 3 StR 171/17

Redaktion beck-aktuell, 11. Juli 2018.