BGH bestätigt lebenslange Haft für Syrer wegen Mordes und Kriegsverbrechen

Der Bundesgerichtshof hat die vom Oberlandesgericht Düsseldorf gegen einen Syrer wegen Mordes und Kriegsverbrechen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe mit Beschluss vom 06.08.2019 bestätigt (Az.: 3 StR 228/19). Das OLG-Urteil weise keine Rechtsfehler auf. Das OLG hatte auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Entführungen und Folter

Laut OLG beteiligte sich der Angeklagte im Jahr 2012 in Aleppo mit einer von ihm angeführten Miliz an den Kämpfen gegen die Streitkräfte der syrischen Regierung. und nutzte dabei die Bürgerkriegswirren dazu, sich mit Hilfe seiner Miliz durch Plünderungen, Diebstähle und Entführungen zu bereichern. Er nahm insgesamt sieben Personen gefangen und verschleppte sie in von ihm geführte Gefängnisse, um sie dort bis zur Zahlung des von ihm geforderten Lösegeldes festzuhalten. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, misshandelten der Angeklagte oder seine Milizionäre die Opfer unter anderem durch Schläge mit Stöcken oder dicken Kupferkabeln sowie unter Anwendung verschiedener Foltermethoden. Nachdem einem der Gefangenen die Flucht gelungen war, misshandelte der Angeklagte den ebenfalls in seinem Gewahrsam befindlichen Bruder des Geflohenen so lange, bis dieser aufgrund seiner Verletzungen verstarb.

BGH sieht keine Rechtsfehler

Der Angeklagte rügte mit seinem Rechtsmittel die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Laut BGH ergab die Überprüfung keinen Rechtsfehler. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht sei rechtsfehlerfrei geführt worden. Die von ihm getroffenen Feststellungen trügen den Schuldspruch und auch die verhängte Strafe sei nicht zu beanstanden.

BGH, Beschluss vom 06.08.2019 - 3 StR 228/19

Redaktion beck-aktuell, 20. August 2019.