Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, Hürden im Wahlrecht für Menschen mit Behinderung abzubauen. Die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz bestehenden Wahlrechtsausschlüsse würden aufgehoben, heißt es in einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/13.03.2019) vorliegt. "Wir freuen uns, dass die Union nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten", sagte der zuständige Berichterstatter auf SPD-Seite, Matthias Bartke, dem RND.
Mehr als 80.000 Menschen betroffen
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag die Beendigung dieser Ausschlüsse vereinbart. Seit Wochen verhandelte die Koalition hinter den Kulissen. Laut § 13 Bundeswahlgesetz ist bislang von Wahlen ausgeschlossen, wer seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und deshalb in allen Bereichen eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen hat. Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland.
BVerfG erklärte Ausschluss für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang des Jahres 2019 den Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen für verfassungswidrig erklärt (BeckRS 2019, 1818). Der Gesetzentwurf der Koalition soll laut RND zum 01.07.2019 in Kraft treten. Er würde somit noch nicht für die Europawahl Ende Mai 2019 gelten. Am 15.03.2019 berät auch der Bundestag über das Thema.
Redaktion beck-aktuell, 13. März 2019 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Wahlrechtsausschlüsse für in allen Angelegenheiten Betreute und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter verfassungswidrig, BeckRS 2019, 1818
Lang, Inklusives Wahlrecht – ein Update, ZRP 2018, 19