Gefährder Sami A. muss vorerst in Tunesien bleiben

Der womöglich rechtswidrig nach Tunesien abgeschobene und als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. muss nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" vorerst in seinem Heimatland bleiben. Zwar wurde er am 27.07.2018 vorläufig auf freien Fuß gesetzt, doch nach Informationen der Zeitung verhängten die tunesischen Behörden ein Ausreiseverbot. Das Auswärtige Amt habe am Wochenende den deutschen Innenbehörden mitgeteilt, dass Sami A. nach Informationen von tunesischer Seite das Land nicht verlassen dürfe.

Trotz entgegenstehenden Gerichtsurteils abgeschoben

Der Tunesier war am 13.07.2018 aus Nordrhein-Westfalen in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Sami A. könne dort Folter drohen. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.

Gericht fordert Rückholung

Die Richter rügten die Abschiebung als "grob rechtswidrig" und forderten die Behörden auf, den Mann nach Deutschland zurückzuholen. Dagegen legte die Stadt Bochum, wo der Tunesier wohnte, beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster Beschwerde ein. Am 25.07.2018 teilte das Gericht in Gelsenkirchen dann mit, es habe die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum 31.07.2018 zurückzuholen.

Nordrhein-Westfalens Integrationsminister will OVG-Entscheidung abwarten

Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) sieht in der anstehenden Entscheidung des OVG Münster über die Zulässigkeit der Abschiebung einen Präzedenzfall. "Ich bin unverändert davon überzeugt, dass wir rechtmäßig gehandelt haben. Wir warten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ab und werden sie auch für künftige Fälle zum Maßstab machen", sagte er der "Bild am Sonntag". Die Entscheidung wird für Anfang der Woche erwartet.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juli 2018 (dpa).