Bericht: Abschiebung von Sami A. hätte noch gestoppt werden können

Die eilige Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien hätte nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" bis zuletzt gestoppt werden können. "Bis zur Übergabe an die tunesischen Behörden wäre dies möglich gewesen", zitiert die Zeitung die Bundespolizei, die Sami A. mit einer Chartermaschine von Düsseldorf nach Tunesien brachte.

Abschiebung trotz entgegenstehenden Gerichtsbeschlusses

Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am 13.07.2018 aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei (BeckRS 2018, 15454). Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.

Flüchtlingsminister weist Verantwortung von sich

Der zuständige nordrhein-westfälische Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) hatte am 20.07.2018 erklärt, sein Haus sei 15 Minuten vor der Landung der Maschine in Tunesien von der neuen Gerichtsentscheidung informiert worden. "Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, das aufzuhalten." Der Zeitung zufolge hätte aber der Pilot per Funk aufgefordert werden können, aufzutanken und mit Sami A. zurückzufliegen.

Flüchtlingsministerium: Erreichen tunesischen Luftraums maßgeblich

Am 22.07.2018 bekräftigte das Flüchtlingsministerium Stamps Aussage: "Wir waren und sind der Rechtsauffassung, dass mit Erreichen des tunesischen Luftraums eine Rückholung des tunesischen Staatsbürgers Sami A. nicht mehr möglich war", hieß in einer Stellungnahme. Etwa 15 Minuten vor der Landung habe das Ministerium per E-Mail durch die Ausländerbehörde der Stadt Bochum eine erste Nachricht über den Tenor
des Beschlusses des Verwaltungsgerichts erhalten, jedoch nicht die vollständige Entscheidung. Diese habe dem Ministerium erst nach der Übergabe von Sami A. an die tunesischen Behörden vorgelegen.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juli 2018 (dpa).