Begrenzte Einreise von Saisonarbeitskräften soll unter strengen Auflagen möglich sein

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) haben am 02.04.2020 ein gemeinsames Konzept im Bundeskabinett vorgestellt, das Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte vorsieht. Ziel sei es, die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang zu bringen.

Landwirte brauchen ausländische Erntehelfer

Insbesondere im Bereich des Obst- und Gemüseanbaus seien die Landwirte auf zahlreiche Arbeitskräfte angewiesen, erläutert das Bundesinnenministerium in einer Pressemitteilung. Hier hätten bereits die Vermittlung von Helfern aus dem Inland sowie arbeitsrechtliche Flexibilisierungen etwas Abhilfe gebracht. Zusätzlich seien die Betriebe aber auf Erntehelfer gerade aus dem Ausland angewiesen. Bis Ende Mai 2020 würden noch etwa 100.000 Saisonarbeiter in der Landwirtschaft benötigt.

Zahl soll auf das Notwendigste beschränkt werden

Die eng begrenzten Ausnahmen sollen nach den Vorstellungen von Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium nur unter strengen Voraussetzungen gelten, die zur Sicherstellung des Infektionsschutzes der Bevölkerung mit dem Robert-Koch-Institut und dem Bauernverband abgestimmt sind. Die Anzahl ausländischer Saisonarbeitskräfte soll auf das notwendige Maß beschränkt werden. Zusätzlich wolle die Landwirtschaft Bürger als Erntehelfer gewinnen.

Jeweils bis zu 40.000 Helfer sollen im April und Mai einreisen dürfen

Im Einzelnen haben Seehofer und Klöckner folgende Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Erntearbeiter und Saisonarbeitskräfte vereinbart: Im April und im Mai 2020 soll jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht werden. Diese sollen auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards ausgewählt werden. Begleitend wird angestrebt, für April und Mai jeweils rund 10.000 Personen aus dem großen Potential der verschiedenen Personengruppen im Inland (Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber, Kurzarbeiter) zu gewinnen.

Ein- und Ausreise nur mit dem Flugzeug

Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. Denn aus Infektionsschutzgründen sollen stundenlange Busreisen durch Europa vermieden werden. Die Bundespolizei soll in Abstimmung mit den Bauernverbänden die entsprechenden Flughäfen festlegen. Durch ein abgestimmtes Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente sowie Kontaktketten im Hinblick auf den Corona-Virus jederzeit nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer sollen am Flughafen durch den Betrieb abgeholt werden, Einzelanreisen sollen unterbleiben.

Arbeitgeber müssen bei Einreise Gesundheitscheck veranlassen

Bei der Einreise wird ein von den Arbeitergebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse sollen dem örtlichen Gesundheitsamt zugeleitet werden.

Zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung

Neuanreisende sollen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten müssen und das Betriebsgelände nicht verlassen dürfen (faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit). Es soll eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung gelten: Arbeiten in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, maximal circa 20 Personen.

Mindestabstände, halbe Zimmerbelegung und strenge Hygienevorschriften

Bei den Arbeiten sollen Mindestabstände einzuhalten beziehungsweise (sofern nicht möglich) Mundschutz, Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien zu tragen sein. Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität. In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden.

Isolierung bei Verdacht der Infizierung

Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus soll dieser umgehend zu isolieren und ein Arzt zu kontaktieren sein, damit der Arbeitnehmer auf das Virus getestet werden kann. Zusätzlich soll das gesamte Team isoliert und ebenfalls auf das Virus getestet werden. Die Einhaltung all dieser vom Robert-Koch-Institut für den Einsatz und die Unterbringung erarbeiteten Regeln müsse vor Ort kontrolliert werden.

Redaktion beck-aktuell, 2. April 2020.