Beamtenbund will vor EGMR gegen Tarifeinheitsgesetz klagen

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Tarifeinheitsgesetz (TEG) zuletzt für teilweise verfassungswidrig befunden und den Bundestag aufgefordert, es bis Ende 2018 nachzubessern. Entgegen der Einschätzung zahlreicher Verfassungs- und Arbeitsrechtler hat das Gericht das Regelwerk aber grundsätzlich gelten lassen. Der Beamtenbund dbb will das Gesetz gänzlich zu Fall bringen und deshalb nunmehr vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, wie der Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 19.09.2017 bekanntgab.

Beamtenbund: Tarifeinheitsgesetz gehört sofort abgeschafft

Zugleich werde man, so Dauderstädt, das Problem im Zuge der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl wieder verstärkt politisch angehen. "Das Tarifeinheitsgesetz war schon in der Großen Koalition sehr umstritten. Weitere Parteien wie die FDP, die Grünen sowie die Linke waren ohnehin dagegen. Unabhängig von der Zusammensetzung der nächsten Regierung steht also ein zähes Ringen an, ob und wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden können. Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken stehen auch immer noch unzählige Fragen zur praktischen Umsetzung und zu den Folgen für die Flächentarifverträge ungeklärt im Raum. Und das nur wegen eines Gesetzes, dessen Notwendigkeit bis heute niemand glaubhaft belegen konnte. Das Tarifeinheitsgesetz gehört schlicht und ergreifend sofort abgeschafft."

Redaktion beck-aktuell, 19. September 2017.