Bayern und Niedersachsen für neue Verhandlungen über Grundsteuer

Die Verhandlungen zur Reform der Grundsteuer brauchen nach Ansicht von Bayern und Niedersachsen einen Neustart. Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) schloss sich am 02.03.2019 einer entsprechenden Forderung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an. Im Interview der "Augsburger Allgemeinen" (Ausgabe vom 02.03.2019) hatte Söder Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zu einer Denkpause aufgefordert. Scholz müsse auf die Einwände der Länder eingehen. Hilbers erklärte über seinen Sprecher, der bisherige Entwurf sei trotz diverser Vereinfachungen zu komplex.

Hilbers und Söder für möglichst einfaches Modell

Bei der Suche nach einem Kompromiss solle eine für den Bürger möglichst unkomplizierte Lösung gefunden werden, forderte Hilbers. "Wenn wir schon ein neues Gesetz machen, sollte die Chance genutzt werden, es so unbürokratisch wie möglich zu gestalten." Auch Söder sprach sich bei der Suche nach einem Kompromiss dafür aus, vor allem einen großen Verwaltungsaufwand zu vermeiden: "Wir brauchen keine 2000 neuen Finanzbeamten nur für die Grundsteuer, das Geld würde ich lieber für Polizisten und Lehrer ausgeben. Und natürlich müssen wir Steuererhöhungen – und damit Mieterhöhungen – vermeiden. Denn die Grundsteuer wird sofort auf die Mieter umgelegt."

Schleswig-Holstein für Lösungen auf bisher erarbeiteter Grundlage

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) kritisierte dagegen die Neustart-Forderung. "Wir müssen nicht neu starten, sondern durchstarten", erklärte die Vize-Ministerpräsidentin des norddeutschen Bundeslandes am 03.03.2019. "Gemeinsam haben wir eine gute Grundlage für eine Reform der Grundsteuer erarbeitet. Jetzt geht es darum, den Sack zuzubinden." Sie teile das Anliegen von Bayern und Niedersachsen, den Verwaltungsaufwand möglichst schlank zu halten. "Dafür gibt es Lösungen, beispielsweise das von Schleswig-Holstein eingebrachte Flächen-Lage-Modell."

Bundesfinanzministerium erwartet fristgerechte Umsetzung der BVerfG-Vorgaben

Das Bundesfinanzministerium wollte sich zu den konkreten Forderungen nicht äußern und verwies auf eine Stellungnahme vom 01.03.2019. "Die Gespräche sind auf einem guten Weg, und wir sind zuversichtlich, dass wir die Vorgaben des Verfassungsgerichts fristgerecht umsetzen werden", hatte ein Sprecher gesagt.

Bisher stehen nur Eckpunkte der Reform

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer reformiert werden. Anfang Februar 2019 hatten sich Bund und Länder auf Eckpunkte geeinigt. Schon damals hatte allerdings Söder dies kritisch bewertet. Nach dem Eckpunktepapier sollte ein Modell angestrebt werden, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden. Bayern hatte sich dagegen für eine möglichst unbürokratische Steuerberechnung nur nach Fläche stark gemacht.

Redaktion beck-aktuell, 4. März 2019 (dpa).