Bayern plant Errichtung Bayerischen Obersten Landesgerichts

In Bayern soll künftig mit dem neu zu errichtenden Bayerischen Obersten Landesgericht ein Gericht die wichtigsten Rechtsfragen für ganz Bayern klären. So würden etwa bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten über bayerisches Landesrecht künftig abschließend in Bayern und nicht in Karlsruhe entschieden, erläutert Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) das Vorhaben.

Mehr Rechtssicherheit

Mit der damit verbundenen Vereinheitlichung der obergerichtlichen Rechtsprechung will Bayern eine gleiche Rechtsanwendung für alle Bürger in ganz Bayern sicherstellen. Dadurch sollen Entscheidungen besser vorhersehbar sein und für die Bürger mehr Rechtssicherheit hergestellt werden.

Sitz in München

Der Aufgabenbereich im Einzelnen soll nach Angaben des bayerischen Justizministeriums in der Diskussion mit der gerichtlichen Praxis noch näher fixiert werden. Geplant seien derzeit etwa Zuständigkeiten für Revisionen gegen Strafurteile der Amtsgerichte, für Revisionen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht und für sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern. Das Bayerische Oberste Landesgericht soll seinen Sitz in München haben. Daneben soll es Außensenate in Nürnberg und Bamberg geben. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Redaktion beck-aktuell, 19. April 2018.