Bayerischer Verfassungsgerichtshof stoppt Pflege-Volksbegehren

Das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" ist rechtlich unzulässig. "Der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar", sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, am 16.07.2019 in München. Dem Freistaat fehle schlicht die Gesetzgebungskompetenz.

Initiatoren fordern mehr Pflegepersonal und festen Personal-Patienten-Schlüssel

Die Initiatoren das Volksbegehrens - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen - hatten nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt. Sie forderten unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. Das bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren für unzulässig erklärt und die Angelegenheit den Verfassungsrichtern zur Entscheidung vorgelegt. Das Ministerium argumentierte, zentrale Teile der Forderungen seien schon durch Bundesrecht abschließend geregelt. In Bayern gebe es deswegen keine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis.

Herrmann sieht sich bestätigt, Initiatoren sind enttäuscht

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sah sich nach dem gerichtlich erklärten Aus nun in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht, so dass hier der Landesgesetzgeber keine Gesetzgebungsbefugnis besitzt", teilte er am 16.07.2019 mit. "So sehen es auch die Verfassungsrichter." Mit einer ähnlichen Begründung war auch schon ein Pflege-Volksbegehren in Hamburg gescheitert. Die bayerischen Initiatoren hatten aber gehofft, für sie könne es womöglich anders kommen. "Enttäuschung ist schon da", sagte der Sprecher des Initiatoren-Bündnisses, der Linken-Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg, nach der Entscheidung. Ein weiteres Begehren mit einem neuen Gesetzesvorschlag konnte er sich zunächst nicht vorstellen.

Redaktion beck-aktuell, 16. Juli 2019 (dpa).