Bayerischer Justizminister fordert Nachbesserung der Mietpreisbremse

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert vom Bundesgesetzgeber Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse. Dies geht aus einer Pressemitteilung des bayerischen Justizministeriums vom 07.08.2019 hervor. Nach Eisenreichs Willen sollte die Mietpreisbremse verlängert und Mietern bei Verstößen eine zeitlich begrenzte Rückforderung der überhöhten Miete ermöglicht werden. Außerdem verlangt er eine effektivere Ahndung schwerwiegender Verstöße und konkretere gesetzliche Vorgaben für qualifizierte Mietspiegel.

Mietpreisbremse verlängern – Rückforderung überhöhter Miete begrenzt ermöglichen

Eisenreich fordert den Bundesgesetzgeber auf, die rechtliche Grundlage für die Mietpreisbremse zu verlängern, da sie anderenfalls in Bayern zum 31.07.2020 auslaufe. Angesichts des aktuellen Mietmarktes sei die Mietpreisbremse notwendig. Zudem sollten Mieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse zeitlich begrenzt überhöhte Miete zurückverlangen können. Dabei hält Eisenreich einen Zeitraum von etwa zwei Jahren für angemessen.

Schwerwiegende Verstöße effektiver ahnden

Ferner sollten schwerwiegende Verstöße nach Eisenreichs Willen effektiver geahndet werden können. Dazu sollten die Hürden für eine Ahndung überhöhter Mieten im Wirtschaftsstrafgesetz (aktuell Bußgeldbewehrung ab 20% Überhöhung) gesenkt und der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro erhöht werden.

Konkretere Vorgaben für qualifizierte Mietspiegel machen

Darüber hinaus fordert Eisenreich, auch die Berechnungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete zu verbessern. Der Bundesgesetzgeber sollte konkretere Vorgaben für die Erstellung und Gestaltung qualifizierter Mietspiegel machen. Seit Sommer 2018 liege dem Bundesrat ein entsprechender bayerischer Entschließungsantrag ("Bessere Mietspiegel – mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter") vor. Passiert sei hier aber bislang nichts.

Redaktion beck-aktuell, 7. August 2019.