Bundesdatenschutzbeauftragter gegen Vorhaben
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber (SPD), hat die vorgesehenen Änderungen als "nicht hinnehmbar" bezeichnet. Sie hätten eine erhebliche inhaltliche Tragweite, sagte er der Zeitung, "betroffen kann jeder sein". Der Entwurf würde es der Polizei ermöglichen, diese Daten ohne konkreten Anlass auf Vorrat zu speichern und von sämtlichen deutschen Dienststellen abzurufen. "Das widerspricht dem Prinzip, dass gewisse sensible Informationen geschützt gehören", sagte Kelber der Zeitung.
Hintergrund: Geplantes neues Speichersystem für Polizei
Das Bundesjustizministerium habe die Änderung mit einer Anpassung an ein anderes Gesetz erklärt, welches das Bundeskriminalamt betrifft, schrieb die "FAS". Darin sei ein neues Speichersystem für die Polizei vorgesehen. Die Ergänzung in der StPO solle es "der Polizei ermöglichen, Strafverfolgungsdaten in ihrem neuen System zu speichern", teilte eine Sprecherin der Zeitung mit. Mit den Einwänden des Bundesdatenschutzbeauftragten müssten sich die Fachpolitiker der Regierungsfraktionen erst noch beschäftigen.
Grüne sehen verfassungs- und freiheitsfeindliche Grundhaltung bei SPD und Union
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, griff das Gesetzesvorhaben scharf an. "Die Speicherungs- und Zugriffserweiterungen der großen Koalition sind maßlos, unsensibel und ignorant. Es handelt sich um ein Datamining gegen die eigene Bevölkerung", erklärte er. Wenn künftig Daten bis hin zu DNA-Spuren auch von Zeugen und Opfern auf Vorrat in den großen Datenpool geworfen werden sollten, offenbare das eine verfassungs- und freiheitsfeindliche Grundhaltung bei SPD und Union. "Man greift die Daten von unschuldigen Menschen ab, um sie später gegebenenfalls gegen sie verwenden zu können", schrieb von Notz.