Baden-Württemberg will wegen Coronakrise von Schuldenbremse abweichen

Baden-Württemberg will die Voraussetzungen dafür schaffen, um in der Coronakrise Kredite aufnehmen zu können. Ein entsprechender Antrag zur Abweichung von der Schuldenbremse solle der Landtag bei einer Sondersitzung am 19.03.2020 in Stuttgart beschließen, hieß es am 18.03.20202 aus Regierungskreisen. Demnach soll das Coronavirus als Naturkatastrophe betrachtet werden.

Grundsätzlich keine neuen Schulden

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht eigentlich vor, dass die Länder grundsätzlich keine neuen Schulden machen dürfen. Nach der Landeshaushaltsordnung kann Baden-Württemberg davon aber abweichen – zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Dass eine Naturkatastrophe vorliegt, muss der Landtag dann aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder feststellen.

Redaktion beck-aktuell, 19. März 2020 (dpa).