Baby fahrlässig getötet: Vater bleibt trotz Schuldspruchs straffrei

Ein Berliner Vater ist der fahrlässigen Tötung seines Babys schuldig gesprochen worden. Der 41 Jahre alte Informatiker sei verantwortlich für ein tödliches Schütteltrauma, begründete das Landgericht Berlin am 19.03.2020 seine Entscheidung. Trotz des Schuldspruchs sahen die Richter von der Verhängung einer Strafe ab, da ein besonderer Ausnahmefall gegeben sei. Die Staatsanwältin hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richterin: Vater hat überreagiert

Der Vater habe überreagiert, als seine 26 Tage alte Tochter mit Atemproblemen in der Babyschale saß, erklärte die Vorsitzende Richterin. Das Mädchen starb sechs Tage später in einem Krankenhaus. Bis heute sei der Angeklagte schwer erschüttert.

Vater kann Schütteltrauma nicht erklären

Der Vater hatte erklärt, er könne sich nicht erklären, wie und wann es zu dem später festgestellten Schütteltrauma gekommen sein könnte. Er habe die Kleine für einen Ausflug angezogen. Kurz darauf sei ihm aufgefallen, dass sie sehr blass gewesen sei. Weil sie röchelte, habe er das Kind aus der Babyschale genommen und auf seine Schulter gelegt. "Dann war alles schlaff."

Staatsanwaltschaft stellte Schütteln durch Überforderung fest

Das Gericht habe anders als die Staatsanwaltschaft kein Schütteln aus Überforderung feststellen können, hieß es weiter im Urteil. "Für uns steht die Möglichkeit im Vordergrund, dass es bei einer übermäßigen Reaktion des Vaters auf eine Atemnot des Kindes zur Verletzung kam." Der Vater sei in Panik gewesen. Er habe sein Baby nicht verletzen wollen. Objektiv allerdings habe er gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen. Bei der Entscheidung, keine Strafe zu verhängen, sei auch die lange Verfahrensdauer berücksichtigt worden.

LG Berlin, Urteil vom 19.03.2020

Redaktion beck-aktuell, 20. März 2020 (dpa).