Streit um Artikel aus dem Jahr 2007
Herman war gegen einen 2007 im "Hamburger Abendblatt" gedruckten Artikel vorgegangen. Sie sah sich darin falsch wiedergegeben. In Straßburg machte sie geltend, dass damit unter anderem ihr Recht auf Privatleben verletzt worden sei. Die Zeitung hatte geschrieben, Herman habe während einer Buchvorstellung die Wertschätzung der Mutter im "Dritten Reich" als sehr gut dargestellt.
Vor BVerfG gescheitert
Die Moderatorin hatte sich anschließend durch alle Instanzen geklagt und war im November 2011 auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, das ihre Beschwerde nicht zur Entscheidung annahm. Herman sei es nicht gelungen, sich unmissverständlich auszudrücken, daher müsse sie den Zeitungsbericht "als zum 'Meinungskampf' gehörig" hinnehmen, argumentierten damals die Verfassungsrichter. Die Passage in dem Artikel sei außerdem in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten. Schon am süffisanten Ton und der Überschrift "Eine Ansichtssache" sei für den Leser zu erkennen gewesen, dass es sich um eine "verkürzende und verschärfende Zusammenfassung der Buchvorstellung" handelt.
EGMR bestätigt BVerfG-Entscheidung
Der EGMR sah nun angesichts des Ermessensspielraums nationaler Gerichte keine "ernsten" Gründe, die es rechtfertigen würden, der Meinung des BVerfG zu widersprechen. Die Entscheidung ist endgültig.
NDR beendete Zusammenarbeit
Die Aussagen Hermans, die in dem Artikel zusammengefasst wurden, waren 2007 auf einer Pressekonferenz zu ihrem Buch "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" gefallen. Dort sprach sie davon, das Bild der Mutter in Deutschland müsse wieder mehr Wertschätzung erfahren, wobei bis heute umstritten ist, ob sie dabei positiv auf die NS-Zeit anspielte. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hatte nach den Äußerungen die langjährige Zusammenarbeit mit der Moderatorin beendet.