Arbeitnehmerrechte bei Ryanair: EU-Sozialkommissarin pocht auf Einhaltung von EU-Recht

EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen hat bei einem Treffen am 26.09.2018 mit dem Vorstandschef von Ryanair, Michael O'Leary, auf Wahrung der europäischen Arbeitnehmerrechte bestanden. Die Einhaltung des EU-Rechts sei nicht etwas, worüber die Arbeitnehmer verhandeln müssen und könne auch nicht von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt werden, erklärte sie nach dem Treffen mit O'Leary gegenüber der Presse.

Sozialkommissarin hebt soziale Verantwortung des Billigfliegers hervor

Die Sozialkommissarin betonte, sie sei nicht gegen Ryanair oder gegen das Billigflugmodell. Doch mit großem Erfolg gehe auch eine große Verantwortung einher. Der Binnenmarkt sei kein Dschungel, sondern habe klare Regeln für eine faire Arbeitskräftemobilität und den Arbeitnehmerschutz, so die Kommissarin weiter. Das Treffen fand auf Anfrage des Vorstandsvorsitzenden O'Leary statt.

Nicht Flagge des Flugzeugs entscheidet über anwendbares Recht

Dabei ging es um den aktuellen Streit bei der Fluggesellschaft über die Anwendung des Arbeitsrechts und die von Ryanair bisher ergriffenen Maßnahmen. Bei dem Treffen bekräftigte Kommissarin Thyssen, dass die EU-Vorschriften über Arbeitsverträge für Flugbesatzungen klar sind: "Es ist nicht die Flagge des Flugzeugs, die das anwendbare Recht bestimmt. Entscheidend ist vielmehr der Ort, von dem aus ein Arbeitnehmer morgens startet und am Abend heimkehrt, ohne dass der Arbeitgeber seine Ausgaben decken muss."

Redaktion beck-aktuell, 27. September 2018.