Anwältin von Sami A. beantragt Zwangsgeld – Betrag für Staatskasse

Die Anwältin des nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. fordert von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, weil ihr Mandant nach wie vor nicht nach Deutschland zurückgeholt wurde. Zuvor war in der Nacht zum 01.08.2018 ein Ultimatum des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung von Sami A. abgelaufen. "Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden", sagte die Anwältin Seda Basay-Yildiz am 01.08.2018 in Frankfurt der Deutschen Presse-Agentur.

Druck auf Stadt Bochum

Das VG Gelsenkirchen bestätigte den Antrag. "Darüber muss das Gericht nun entscheiden – und gegen diese Entscheidung kann die Stadt Bochum wieder Beschwerde einlegen", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes. Das Zwangsgeld würde die Staatskasse erhalten. "Es soll vor allem dazu dienen, Druck auf die Stadt Bochum auszuüben."

Antrag der Stadt gegen Ultimatum zurückgewiesen

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster einen Antrag der Stadt gegen das Ultimatum zurückgewiesen. Bislang habe Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es in der Begründung des OVG am 31.07.2018. Die Frist zur Rückholung des Islamisten hatte das VG Gelsenkirchen gesetzt.

Pass noch in Besitz tunesischer Behörden

Sami A. kann nach Angaben tunesischer Behörden zurzeit allerdings auch nicht nach Deutschland reisen. Sein abgelaufener Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt, hatten dies Behörden am 31.07.2018 mitgeteilt.

Abschiebung wegen Foltergefahr unzulässig

Seit 2005 haben es mehrere deutsche Gerichte als erwiesen angesehen, dass Sami A. 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte. Am 13.07.2018 war er abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war.

Anwältin kündigt weitere Anträge auf Zwangsgeld an

Über eine weitere, in der Sache noch wichtigere Beschwerde der Stadt Bochum gegen einen Beschluss des VG Gelsenkirchen ist allerdings noch nicht entschieden. Die Richter hatten die Stadt verpflichtet, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen – das will Bochum nicht akzeptieren. Hierzu laufen erst am 06.08.2018 Stellungnahmefristen und erst am 13.08.2018 Beschwerdebegründungsfristen aus, weshalb erst danach mit Entscheidungen zu rechnen ist. Die Anwältin des Islamisten kündigte an, weitere Anträge auf Zwangsgeld zu stellen, solange Sami A. nicht nach Deutschland zurückgeholt werde. Das OVG ist in Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz.

Entscheidung Gelsenkirchener Asylkammer unanfechtbar

Die Entscheidung der Gelsenkirchener Asylkammer vom 12.07.2018, wonach Sami A. nicht nach Tunesien hätte angeschoben werden dürfen, sei aber unanfechtbar und nicht Gegenstand der OVG-Entscheidung, teilte ein Sprecher der Behörde mit.

Redaktion beck-aktuell, 1. August 2018 (dpa).