Brexit-Übergangsgesetz soll Rechtsklarheit schaffen
Mit dem Brexit-Übergangsgesetz will die Bundesregierung Rechtsklarheit bezüglich jener Bestimmungen im Bundesrecht herstellen, die auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union oder in der Europäischen Atomgemeinschaft Bezug nehmen. Insbesondere trifft der Entwurf Regelungen zugunsten von britischen und deutschen Staatsangehörigen, die vor Ablauf des Übergangszeitraums in Deutschland beziehungsweise im Vereinigten Königreich einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
EU-Rechtler Schmidt-Kessel hält geplantes Gesetz für sinnvoll
Martin Schmidt-Kessel (Uni Bayreuth) nannte es "sinnvoll", die geplante zweijährige Übergangsperiode nach dem Brexit in nationales Recht zu überführen, da vieles sonst von der Auslegung der Gerichte abhängen würde. So gebe es "enorme Verbraucherschutzfragen", die man adressieren müsse.
EU-Rechtler Calliess sieht Konkretisierungsbedarf zur Vermeidung von Widersprüchen mit EU-Recht
Eine "überwiegend deklaratorische Bedeutung" bescheinigte jedoch Christian Calliess, Jura-Professor an der Freien Universität Berlin, dem Entwurf. Um Widersprüche mit Blick auf europäische Vorgaben zu verhindern, müsse es konkretisiert werden.
DGB befürchtet Verschlechterungen für britische Arbeitnehmer in der EU
Verschlechterungen für britische Arbeitnehmer in der EU befürchtete unter anderem Susanne Wixforth vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Ihrer Meinung nach reicht der vorliegende Gesetzentwurf nicht aus, um erworbene Rechte - etwa bei Kranken- und Rentenversicherungen - zu sichern und anzuerkennen.
DGB: Bisherige soziale Standards durch multilaterales Abkommen sichern
Jane Golding vom Verein British in Germany e.V/British in Europa sprach von einem "Schlüsselmoment für die EU". Wie sie die britischen Arbeitnehmer in EU-Staaten behandle, werde "eine Botschaft aussenden für jetzt und die Zukunft". Doro Zinke (ebenfalls DGB) forderte Verhandlungen über ein multilaterales Abkommen, um die bisherigen sozialen Standards der EU beizubehalten und zu dynamisieren.
EU-Rechtler Mayer: Brexit-Übergangsgesetz überflüssig
Für überflüssig hielt Professor Franz Mayer von der Universität Bielefeld das Brexit-Übergangsgesetz. Das zwischen EU und der britischen Regierung ausgehandelte Austrittsabkommen sei ein "EU-only"-Abkommen, das der Mitwirkung der nationalen Parlamente nicht bedürfe und grundlegende Fragen bereits regle. Insofern habe der Entwurf lediglich einen "wiederholenden Charakter".
Britischer Anwalt kritisiert in Austrittsabkommen vereinbarte Übergangszeit
Ebenfalls auf Kritik stieß das zwischen EU und der britischer Regierung ausgehandelte Austrittsabkommen, über das das britische Unterhaus am 15.01.2019 abstimmen will. Der britische Rechtsanwalt Martin Howe wertete das Abkommen als "grundsätzlich schädlich". Das Vereinigte Königreich werde dadurch zum "Vasallenstaat" ohne Stimm- und Beteiligungsrechte in der EU. Die künftigen Beziehungen sollten auf einer Autonomie der Rechtssysteme gründen, eine Übergangszeit sei "überflüssig".
EU-Rechtler Stoll warnt vor erheblichem Kontrollverlust durch Austrittsabkommen
Vor einem erheblichen Kontrollverlust für die EU und den gemeinsamen Binnenmarkt durch das Austrittsabkommen warnte hingegen Professor Peter-Tobias Stoll von der Georg-August-Universität Göttingen. Viele Standards seien darin nicht ausreichend definiert, etwa fehlten Regelungen zum Verbraucherschutz.
DIHK warnt vor Schäden für die Wirtschaft durch Brexit
Vor Brexit-bedingten Schäden für die Wirtschaft warnte Volker Treier vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Die wirtschaftlichen Verflechtungen als Folge eines funktionierenden Binnenmarktes gerieten dadurch in Teilen in Gefahr, betonte er. Um die Integrität des Binnenmarktes zu wahren, sei die Anwendung des Unionszollkodex nach dem Brexit "logische Konsequenz". Gunnar Beck von der SOAS University of London betonte in diesem Zusammenhang, sowohl die EU als auch Deutschland hätten ein "vitales Interesse an einem Freihandelsbkommen mit der EU".