Amnesty: Kein Grund für Differenzierung bei Familiennachzug
Vilmar forderte im Namen von Amnesty die Bundesregierung dazu auf, den Familiennachzug für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte gleichermaßen zu ermöglichen. Die neue Regelung bedeute, dass die in der Heimatregion zurückgelassenen Familienangehörigen – meist Frauen und Kinder – sich weiterhin "in die Hände von Schleppern begeben müssen." Die Unterscheidung, die hier zwischen Flüchtlingen und Menschen mit subsidiärem Schutzstatus gemacht wird, sei künstlich und gehe an der Realität vorbei. Auch subsidiär Schutzberechtigte blieben über Jahre in neuen Aufnahmeländern, weil sie vor bewaffneten Konflikten, Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland fliehen würden. Dies zeige die Erfahrung mit Menschen, die aus Syrien, Somalia, Afghanistan oder Eritrea geflohen sind, so Vilmar. Auch ihr Familienleben sei verfassungs- und menschenrechtlich geschützt. Eine unterschiedliche Behandlung beim Familiennachzug kollidiere außerdem mit dem menschenrechtlichen Diskriminierungsverbot, so Vilmar.
Amnesty befürchtet Verzögerungen bei Familiennachzug wegen Kontingentierung
Die Bundesregierung begrenzt den Familiennachzug laut neuem Gesetz für subsidiär Schutzberechtigte auf 1.000 Menschen pro Monat und schafft nach Meinung von Amnesty International ein kompliziertes Auswahlverfahren, das Verzögerungen vorprogrammiert. "Sollte sich die Bundesregierung tatsächlich auf den vorliegenden Entwurf einigen, so gilt es zumindest sicherzustellen, dass tatsächlich 1.000 Familienmitglieder im Monat nachziehen können." Nach dem aktuellen Entwurf werde die vorgesehene Kontingentierung zu immensen Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Entscheidung über die Gewährung des Familiennachzugs führen, befürchtet Vilmar. Zudem sollte das Gesetz zeitlich befristet und evaluiert werden, so eine weitere Forderung von Amnesty.